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Thema : Wasserrahmenrichtlinie

Vierter Bewirtschaftungszeitraum

Letzte Aktualisierung: 27.10.2025

Anhörung der Öffentlichkeit

Gemäß § 83 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) hat die zuständige Behörde "Zeitplan und Arbeitsprogramm", die "Wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung" und die "Entwürfe der Bewirtschaftungspläne" zu veröffentlichen.

Jeder Bürger erhält die Gelegenheit, Stellung zu nehmen.

Über die Veröffentlichung und die Anhörung der Öffentlichkeit werden Sie hier informiert.

Vom 22.12.2024 - 22.06.2025 wurden "Zeitplan und Arbeitsprogramm" für die Erstellung der Bewirtschaftungspläne für den 4. Bewirtschaftungszeitraum und die "Wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung" zeitgleich veröffentlicht und angehört.

Ergebnisse der Anhörungen 2024

Zu den beiden Anhörungen gingen in Schleswig-Holstein elf Stellungnahmen ein, die überwiegend für beide Anhörungsdokumente erstellt wurden. Davon bezogen sich einige Einzelforderungen konkret auf die Anhörungsdokumente. Teilweise enthielten die Stellungnahmen Hinweise auf die Erstellung der kommenden Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme.

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