Bekanntmachung der gemäß Trinkwasserverordnung tätigen Trinkwasseruntersuchungsstellen
Gemäß § 40 Absatz 2 der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) vom 20. Juni 2023 führt das Gesundheitsministerium eine Liste mit allen in Schleswig-Holstein tätigen Untersuchungsstellen, die die Anforderungen zur Untersuchung von Trinkwasser gemäß den Vorgaben der Trinkwasserverordnung erfüllen.
Trinkwasseruntersuchungsstellen in Schleswig-Holstein (PDF, 408KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Weitere Informationen
Die von den anderen Bundesländern in deren Listen bekannt gemachten Labore sind in Schleswig-Holstein für Untersuchungen zugelassen.
Trinkwasseruntersuchungsstellen der Länder
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