Pelztierhaltung zum Zweck der Pelzgewinnung soll verboten werden. So sieht es der Gesetzentwurf des Bundesrates vor, der auf Initiative Schleswig-Holsteins entstanden ist. "Die Haltung und das Töten von Pelztieren ist nicht mit dem im Grundgesetz verankerten Tierschutz vereinbar. Ein Pelzmantel ist kein elementares Grundbedürfnis, sondern ein schieres Luxusgut. Nerze, Biber und Füchse dafür in Gefangenschaft zu halten und dann zu töten ist, ist skandalös
", sagte Minister Dr. Robert Habeck.
Für bestehende Anlagen soll es eine Übergangsfrist von zehn Jahren geben.
Bei Pelztieren handelt es sich insbesondere um Nerze, Füchse, Sumpfbiber (Nutria) und Chinchilla. Da der Domestikationsgrad dieser Wildtiere sehr gering ist, ist es schon fraglich, ob eine art- und verhaltensgerechte Haltung überhaupt möglich ist. Zwar wurden die Haltungsbedingungen 2006 über eine Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung auf Bundesebene verbessert, aber das verhindert nicht, dass die Tiere getötet werden.
Die letzte in Schleswig-Holstein betriebene Pelztierfarm mit Nerzzucht im Kreis Plön wurde im Februar 2017 stillgelegt.
Weitere Informationen
10.7.2015 – Bundesrat verlangt Verbot von Pelztierhaltung – Umweltminister Habeck begrüßt Beschluss
12.6.2015 - Schleswig-Holstein will Verbot von Pelztierhaltung – Bundesrat berät über Antrag zur Änderung des Tierschutzgesetzes
12.5.2015 - Schleswig-Holstein fordert Verbot von Pelztierhaltung