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Thema : Tierproduktion

Amtliche Prüfungen von Butter in Schleswig-Holstein

Letzte Aktualisierung: 17.07.2024

Um die Qualität der in Schleswig-Holstein hergestellten Milcherzeugnisse zu sichern und zu fördern, führt das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) monatlich sensorische und laboranalytische Untersuchungen an Butterproben durch.

Es gibt ein spezielles Milchproduktrecht, in diesem Fall ist die Butterverordnung vom 08.02.1997, zuletzt geändert am 17.12.2010 maßgebend.

Bei der sensorischen Prüfung der Butterproben werden von Sachverständigen aus Meiereien, Laboratorien, Handel und Behörden folgende Parameter bewertet:

Aussehen, Geruch, Geschmack, Textur, Wasserverteilung und Streichfähigkeit.

Je Kriterium sind höchstens 5 Punkte zu erreichen. Werden bei Butter innerhalb eines bestimmten Zeitraumes wiederholt Proben mit weniger als 4 Punkten bewertet, verliert die Meierei die Berechtigung zur Herstellung von "Deutscher Markenbutter".

Zusätzlich werden die bewerteten Proben chemisch-physikalisch analysiert, beispielsweise auf Wasseranteil oder Schnittfestigkeit. Butter aus Schleswig-Holstein unterliegt einer ständigen staatlichen Qualitätskontrolle. Häufig sind Sie mit dem Schriftzug "amtliche Qualitätskontrolle des Landes Schleswig-Holstein Überwachungsstelle Kiel" gekennzeichnet.

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