Das Land Schleswig-Holstein fördert Einzelvorhaben zur Schaffung und zum Erhalt studentischen Wohnraums nach Maßgabe der Richtlinie Studentischer Wohnraum. Bestimmungen zur allgemeinen Wohnraumförderung, insbesondere des Sozialen Wohnraumbaus, bleiben hiervon unberührt.
Die Zuwendung für Einzelvorhaben dient der Förderung des sozialen Wohnungsbaus für Studierende an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen in Schleswig-Holstein.
Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.
Die Richtlinie endet am 30. Juni 2025.