Kinder in Kindertagesstätten sowie Schülerinnen und Schüler in der Eingangsphase der Grundschule mit Auffälligkeiten in der sprachlichen Entwicklung oder mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Schwerpunkt Sprache werden im Rahmen von präventiver oder integrativer Arbeit durch Sonderschullehrkräfte gefördert. Diese sind für diesen Förderschwerpunkt ausgebildet und kommen von den zuständigen Förderzentren.
Das in Schleswig–Holstein entwickelte System der präventiven Sprachheilarbeit im Elementarbereich sieht abgestufte Maßnahmen der Hilfen vor - je nach Schweregrad der Beeinträchtigung von der Beratung bis hin zur Intensivförderung. Die Förderung findet im vorschulischen Bereich in Kleingruppen oder auch gemeinsam in den vollständigen Gruppen der Kindertagesstätten statt. Nach Anleitung durch Sonderschullehrkräfte kann sie von den Erzieherinnen und Erziehern durchgeführt werden. Ziel dieser präventiven Arbeit ist es, bereits vor Beginn der Schulpflicht Sprachbeeinträchtigungen durch Förderung abzubauen, so dass sonderpädagogischer Förderbedarf in der Schulzeit nicht entsteht. Wenn bei Schuleintritt noch weiterer Sprachheilbedarf vorliegt, so erfolgt die Förderung bei leichteren Beeinträchtigungen regelmäßig im Rahmen der präventiven Förderung in der Eingangsphase der Grundschule.
Bei Kindern, deren Sprachbeeinträchtigungen trotz der vorschulischen Förderung mit Eintritt in das Schulpflichtalter noch erheblich sind, wird auf Antrag der Schule oder der Eltern das Verfahren zur Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs durchgeführt. Das Ergebnis kann gegebenenfalls ein durch das Schulamt festgestellter sonderpädagogischer Förderbedarf im Schwerpunkt Sprache sein. Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in diesem Schwerpunkt werden in der Regel integrativ in Grundschulen gefördert. Dabei kann insbesondere im Deutschunterricht durch Doppelbesetzung mit einer Grundschul – und einer Sonderschullehrkraft eine intensive Sprachförderung erfolgen, die auf dem Lehrplan Grundschule basiert und allen Schülerinnen und Schülern zugute kommt.
Vor dem Hintergrund einer stärkeren integrativen und wohnortnahen Beschulung entstehen für Schülerinnen und Schülern mit gravierenden Sprachstörungen teilstationäre Sprachintensivmaßnahmen. Damit sollen Kinder in einer Grundschule am oder in der Nähe ihres Wohnortes die notwendige ganztägige Förderung durch Sprachheillehrkräfte und besonders qualifizierte Erzieherinnen und Erzieher erhalten. Beispiele dafür gibt es in Heide im Kreis Dithmarschen, Itzehoe im Kreis Steinburg und in Breitenfelde im Kreis Herzogtum - Lauenburg. Eine so gestaltete sonderpädagogische Förderung wird den betroffenen Kindern und ihren Eltern mehr gerecht, weil keine Trennung von Familie und sozialem Umfeld stattfindet und vor allem auch die Eltern in die Förderung besser mit einbezogen werden können.
Lediglich in den Fällen, in denen sich eine Störung als so gravierend erweist, dass eine noch intensivere und vollstationäre Sprachheilförderung erforderlich ist, wird diese am Landesförderzentrum Sprache in Schleswig durchgeführt. Nur unter diesen Voraussetzungen ist es mit Rücksicht auf das Wohl der hier betroffenen Kinder im Grundschulalter zu vertreten, dass sie losgelöst von der Familie und ihrem sozialen Umfeld im dazu gehörenden Internat untergebracht werden.