Naturschutzgebiete werden in Schleswig-Holstein seit 1923 ausgewiesen. Sie sind das vielleicht bekannteste Instrument des Naturschutzes und nach wie vor gemeinsam mit anderen Schutzinstrumenten unverzichtbar zur Bewahrung der heimischen Natur.
Durch Verordnung der obersten Naturschutzbehörde können und sollen Nutzungen, das sind insbesondere landwirtschaftliche, forstwirtschaftliche, jagdliche oder fischereiliche Nutzungen soweit reduziert werden, dass die Erreichung des individuell festgelegten Schutzzwecks gewährleistet ist. Soweit sich diese Einschränkungen im Rahmen der grundgesetzlich normierten Sozialpflichtigkeit des Eigentums bewegen, sind diese hinzunehmen, gehen sie darüber hinaus, sind sie zu entschädigen.
In Schleswig-Holstein gibt es heute (Stand: 21. Dezember 2022) 203 Naturschutzgebiete. Sie umfassen insgesamt 213.395 Hektar, davon 52.487 Hektar Landfläche. Damit sind circa 3,3 Prozent der Landesfläche als Naturschutzgebiete gesichert. Eine tabellarische Auflistung aller Naturschutzgebiete können Sie hier einsehen:
Naturschutzgebiete - Übersicht (PDF, 6MB, Datei ist barrierefrei)
Darüber hinaus steht eine Übersichtskarte im Umweltportal zur Verfügung.
Ausführliche Informationen über 30 Naturschutzgebiete und 4 Natura-2000-Gebiete können unter folgendem Link eingesehen werden:
https://umweltanwendungen.schleswig-holstein.de/nuis/lanis/schutzgebiete/nsg/bis/nsg.html
Naturschutzgebiete werden in vielen Fällen auf der Grundlage eines Vertrages mit dem Land von Naturschutzverbänden oder anderen Stellen betreut. Diese Art der Betreuung hat in Schleswig-Holstein eine lange Tradition seit Beginn des vergangenen Jahrhunderts. Die Betreuungskosten werden vom Land bis zu 90 Prozent erstattet. Die betreuenden Stellen können Sie dieser tabellarischen Auflistung entnehmen:
Betreuende Stellen (PDF, 424KB, Datei ist nicht barrierefrei)
1.000 Hektar NSG-Initiative