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Thema : Schulsystem

Wechsel nach Schleswig-Holstein

Sie möchten mit Ihren schulpflichtigen Kindern nach Schleswig-Holstein ziehen? Hier finden Sie die wichtigsten Informationen für einen möglichst reibungslosen Schulwechsel.

Letzte Aktualisierung: 01.05.2026

Schulangebot in Schleswig-Holstein

Die allgemeinbildenden öffentlichen Schulen in der Übersicht:

  • Informationen zu den Schularten finden Sie unter mehr lesen

Die berufsbildenden öffentlichen Schulen in der Übersicht:

  • Informationen zu den Schularten finden Sie unter mehr lesen

Neben den öffentlichen Schulen gibt es in Schleswig-Holstein Ersatzschulen in freier Trägerschaft, so genannte Privatschulen. mehr lesen

Wer ist meine Ansprechperson?

Sie können sich in einem ersten Schritt direkt an die Schule oder die Schulleitung wenden.

Eine Übersicht über alle Schulen des Landes finden Sie in unserer Schulsuche. mehr lesen

Gerne können Sie sich auch an die Schulaufsicht in den einzelnen Kreisen wenden. mehr lesen

Was wird benötigt?

Folgende Unterlagen beziehungsweise Angaben sollten bei persönlichen Vorsprachen der jeweiligen Ansprechperson zur Verfügung gestellt werden:

Angaben über die Schullaufbahn

  • besuchte Schulen
  • Überspringen / Wiederholen einer Jahrgangsstufe
  • Besuch eines Vorkurses (zum Erwerb der deutschen Sprache nach Zuzug aus dem Ausland)

Zeugnisse

  • das letzte Zeugnis
  • frühere Zeugnisse, soweit Berechtigungen und Abschlüsse daraus hervorgehen
  • frühere Zeugnisse, soweit zur Anrechnung von Leistungen notwendig (in der Qualifikationsphase der Oberstufe)
  • soweit aus den Zeugnissen nicht ersichtlich, Angaben zu Fremdsprachen (Beginn des Fachunterrichts, Fremdsprachenfolge und gegebenenfalls -wechsel, gegebenenfalls Latinum etc.), beim Übergang von der Grundschule auf eine Schule der Sekundarstufe I Empfehlung der Grundschule für eine weiterführende Schulart

Sonstiges

  • diagnostizierte Förderbedarfe
  • Deutsch als Zweitsprache
  • Beeinträchtigung, die besonderer Maßnahmen bedarf (zum Beispiel körperliche Beeinträchtigungen)
  • ggf. besondere Fähigkeiten, Interessen und Neigungen (zum Beispiel Leistungssport, künstlerische Aktivität etc.)

Wann beginnt die Unterrichtszeit?

Das Schuljahr beginnt am 1. August und endet am 31. Juli des folgenden Jahres. 
Die Ferientermine für Schleswig-Holstein finden Sie unter mehr lesen.

Schulwechsel in ein anderes Bundesland

Wenn Sie von Schleswig-Holstein in ein anders Bundesland umziehen, finden Sie wichtige Informationen zum Schulwechsel auf der Übersichtsseite der Kultusministerkonferenz:

KMK: Schulwechsel über Ländergrenzen hinweg

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