Das Gymnasium vermittelt seinen rund 78.200 Schülerinnen und Schülern eine vertiefte allgemeine Bildung. Mit der Abiturprüfung wird das Zeugnis zur allgemeinen Hochschulreife erworben. Seit dem Schuljahr 2019/20 gibt es in Schleswig-Holstein wieder das Gymnasium nach neun Jahren (G9). Ein Gymnasium bietet das Abitur in acht Jahren an (G8), drei Gymnasien bieten das Y-Modell (sowohl G8 als auch G9) an.
Letzte Aktualisierung: 30.08.2024
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Gymnasium
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Die Oberstufenverordnung wird angepasst und bringt Entlastungen für Schülerinnen und Schüler an Gymnasien und Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe.
Die OAPVO ist im Schuljahr 2021/22 in Kraft getreten und gilt für die Schülerinnen und Schüler, die im August 2021 in den Einführungsjahrgang kamen. Das erste Abitur nach dieser OAPVO wurde im Jahr 2024 abgenommen.
Evaluation
Das DIPF I Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation in Frankfurt hatte die Oberstufe an den schleswig-holsteinischen Gymnasien und Gemeinschaftsschulen im Auftrag des Bildungsministeriums untersucht.
Zentrale Frage der Evaluation war, wie die Neuerungen von den Schulen aufgenommen und umgesetzt wurden und welche Herausforderungen sich dadurch ergaben. Das zentrale Element der Neuen Oberstufe – die Niveaudifferenzierung in den Kernfächern – hat Zustimmungswerte von 94 Prozent bekommen und 78 Prozent der Schulleitungen waren der Ansicht, dass eine individuellere Förderung möglich sei.
Gleichwohl zeigte die Evaluation auch Herausforderungen der neuen Profiloberstufe und wo noch Unterstützungsbedarf besteht. So ergab die Studie, dass die Niveaudifferenzierung bei der Stundenplanung, der Kurseinrichtung und der Personalplanung eine große Herausforderung darstellt. Die daraus resultierenden längeren Schultage hatten zudem negative Auswirkungen für die Schülerinnen und Schüler.
Weiterentwicklung
Nach der Reform von 2020 soll die Oberstufe an Gymnasien und Gemeinschaftsschulen nun weiterentwickelt werden. Ein zentraler Punkt ist das Unterrichtsprogramm. Unter anderem sollen die Schülerinnen und Schüler mehr Zeit bekommen zum vertiefenden Arbeiten, zur Persönlichkeitsentwicklung und zur angemessenen Vorbereitung auf die Abiturprüfungen.
Entlastung
Zu dieser Weiterentwicklung gehört die Entlastung von Schülerinnen und Schülern.
Künftig müssen nur noch zwei statt bisher drei Fächer auf erhöhtem Niveau belegt werden: Eines der drei Kernfächer (Deutsch, Fremdsprache, Mathematik) sowie das Profilfach stehen dann mit fünf Wochenstunden im Stundenplan, während die beiden anderen Kernfächer auf grundlegendem Niveau drei Stunden pro Woche unterrichtet werden. Dadurch reduziert sich in einem der Kernfächer das Unterrichtsvolumen gegenüber der bisherigen Regelung um zwei Wochenstunden im ersten und im zweiten Schuljahr der Qualifikationsphase (Q1, Q2); insgesamt ergibt sich somit eine Entlastung um vier Stunden. In einem der Kernfächer werden die Schülerinnen und Schüler eine schriftliche Abiturprüfung absolvieren müssen, aber mit verringerten Anforderungen und weniger Bearbeitungszeit, was eine weitere Entlastung bedeutet.
Die neue Regelung gilt erstmalig für den Jahrgang, der am 1. August 2025 in die Qualifikationsphase eintritt. Dieser Jahrgang besucht gegenwärtig die Einführungsphase der Oberstufe und wird im Jahr 2027 die Abiturprüfung ablegen. Für nachfolgende Jahrgänge gilt ebenfalls die neue Regelung. Schülerinnen und Schüler höherer Jahrgänge (gegenwärtig in der Qualifikationsphase, Abiturprüfung 2025 oder 2026) werden unverändert nach den bisherigen Vorgaben unterrichtet und geprüft.
Fragen und Antworten dazu
Wer ist von der neuen Regelung betroffen?
Die neue Regelung betrifft die Oberstufe an den allgemeinbildenden Gymnasien und Gemeinschaftsschulen in Schleswig-Holstein. Sie gilt erstmalig für den Jahrgang, der am 1. August 2025 in die Qualifikationsphase eintritt. Dieser Jahrgang besucht gegenwärtig (Februar 2025) die Einführungsphase der Oberstufe und wird im Jahr 2027 die Abiturprüfung ablegen. Für nachfolgende Jahrgänge gilt ebenfalls die neue Regelung.
Schülerinnen und Schüler höherer Jahrgänge (gegenwärtig in der Qualifikationsphase, Abiturprüfung 2025 oder 2026) werden unverändert nach den bisherigen Vorgaben unterrichtet und geprüft. Falls diese Schülerinnen und Schüler durch Rücktritt in denjenigen Jahrgang gelangen, der zum 1. August 2025 in die Qualifikationsphase eintritt, gilt die neue Regelung auch für sie.
Worum geht es dabei im Kern?
Es geht um eine Entlastung beim Stundenvolumen in der Qualifikationsphase und konkret um die Kernfächer auf erhöhtem Anforderungsniveau.
Bislang sieht die OAPVO vor, dass in der Qualifikationsphase drei Fächer auf erhöhtem Niveau belegt und fünfstündig unterrichtet werden. Diese drei Fächer sind das jeweilige Profilfach (beispielsweise Biologie, Englisch, Geschichte, Musik, Sport, Wirtschaft/Politik) und zwei der Kernfächer Deutsch, Fremdsprache und Mathematik. Das dritte Kernfach wird dreistündig auf grundlegendem Niveau belegt.
Mit der Neuregelung werden in der Qualifikationsphase zwei Fächer auf erhöhtem Niveau belegt und fünfstündig unterrichtet, nämlich das jeweilige Profilfach und eines der Kernfächer Deutsch, Fremdsprache und Mathematik. Die beiden anderen Kernfächer werden dreistündig auf grundlegendem Niveau belegt. (Wegen der Besonderheiten bei einer neu beginnenden Fremdsprache vgl. Frage 6.) Dadurch reduziert sich in einem der Kernfächer das Unterrichtsvolumen gegenüber der bisherigen Regelung um zwei Wochenstunden im ersten und im zweiten Schuljahr der Qualifikationsphase (Q1, Q2); …
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