Schulpflicht
Schulpflichtig sind nach schleswig-holsteinischem Schulgesetz alle Kinder, die bis zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres sechs Jahre alt werden. Aber auch jüngere Kinder können auf Antrag der Eltern in die Grundschule aufgenommen werden. Daarüber hinaus können zu früh geborene Kinder, deren errechneter Geburtstermin nach dem Schulpflicht-Datum gelegen hätte, vom Schulbesuch beurlaubt werden. mehr lesen
Eingangsphase
Ein, zwei oder drei Jahre - die Grundschulen lassen den Jüngsten in der Eingangsphase die Zeit, die sie brauchen. Denn die Mädchen und Jungen kommen mit unterschiedlichen Kenntnissen und Fähigkeiten in die Schule. Einige von ihnen lernen schnell, andere brauchen mehr Zeit. Einige können vielleicht schon lesen, wenn sie in die Schule kommen, andere kennen sich in der Welt der Zahlen aus. Wieder andere lernen nicht so leicht.
Das Konzept der Eingangsphase nimmt genau darauf Rücksicht: Sie umfasst als pädagogische Einheit die ersten zwei Jahrgangsstufen und kann von den Schülerinnen und Schülern in einem, zwei oder drei Schuljahren durchlaufen werden. Entscheidend dabei ist die Lern- und Leistungsfähigkeit der Kinder. Schulanfängerinnen und Schulanfänger mit Auffälligkeiten im Wahrnehmungsbereich, der Sprache, der Konzentration oder auch im Lerntempo können - sofern erforderlich - bis zu drei Jahre in der Eingangsphase bleiben. Das dritte Jahr wird nicht auf die Gesamtdauer der Schulbesuchszeit angerechnet.
Verlässliche Schulzeit
Die Grundschule organisiert für die tägliche Schulzeit einen festen zeitlichen Rahmen von vier Zeitstunden für die Eingangsphase und von mindestens fünf Zeitstunden für die Jahrgangsstufe 3 und 4 für alle Schülerinnen und Schüler. In dieser Zeit sind wöchentliche Unterrichtszeiten von 20 Unterrichtsstunden und einer Differenzierungsstunde für die Eingangsphase und 26 Unterrichtsstunden für die Jahrgangsstufen 3 und 4 sowie Pausen enthalten. Die Differenzierungsstunde in der Eingangsphase kann wahlweise auch als Unterrichtsstunde erteilt werden.
Organisation
Jede Grundschule organisiert und gestaltet die verlässliche Schulzeit eigenständig - je nach den Voraussetzungen und den Bedürfnissen vor Ort. So entscheidet auch die Schulkonferenz darüber, wann der Schulvormittag beginnt und wann er endet. Ausschlaggebend sind organisatorische Bedingungen wie Schülerbeförderung, Verfügbarkeit von Sporthallen oder Fachräumen und personelle Bedingungen.
Grundversorgung
Im Vordergrund steht zunächst das Ziel, die Grundversorgung für alle Kinder zu sichern - und zwar möglichst zu 100 Prozent. Ergänzende Angebote wie Arbeitsgemeinschaften, Förderunterricht oder andere Angebote kann es geben. Erst nach Festlegung der Stunden für den Unterricht können alle weiteren verfügbaren Stunden für besondere Unterrichtsformen (zum Beispiel für Arbeitsgemeinschaften) verwendet werden. Unterricht hat stets Vorrang vor allen anderen Maßnahmen.
Einrichtung und Förderung von Betreuungsangeboten
An Grundschulen und Förderzentren gibt es die Möglichkeit, Betreuungsangebote einzurichten, die beispielsweise von Eltern-/Schulvereinen oder Schulträgern getragen und vom Land gefördert werden können. Die Betreuungsangebote werden vor oder nach der verlässlichen Schulzeit durchgeführt. Zur Umsetzung der Betreuungsangebote arbeiten Lehrkräfte, Betreuungskräfte, Schulträger, Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe sowie die weiteren Kooperationspartner der Schule zusammen.
Basale Kompetenzen stärken
Schülerinnen und Schüler erreichen viel zu oft in der Grundschule nicht die Mindeststandards in Deutsch und Mathematik. Deshalb liegt an den schleswig-holsteinischen Grundschulen ein Schwerpunkt darauf, die basalen Kompetenzen Lesen, Schreiben und Mathematik zu stärken. Beispiel: An den Grundschulen gibt es mehr Lesezeit. Die Unterrichtszeit in den Grundschulen in Deutsch und Mathematik wurde in den beiden Fächern in den Jahrgangsstufen 1 und 2 erhöht: Im Fach Deutsch von 24 auf 25 Stunden und im Fach Mathematik von 20 auf 21 Stunden pro Woche.
Grundwortschatz
Seit dem Schuljahr 2024/25 ist in Schleswig-Holstein der länderspezifische Grundwortschatz verbindlich. Anhand der von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und Expertinnen und Experten des IQSH entwickelten Wörtersammlung soll erreicht werden, dass die Schülerinnen und Schüler noch besser Rechtschreibstrategien lernen, Rechtschreibbewusstheit erlangen und ihre Rechtschreibsicherheit verbessern.
Eine aktuelle Broschüre mit dem Wortmaterial vermittelt auch den Lehrkräften einen ersten Überblick darüber, wie mit dem Grundwortschatz im Unterricht gearbeitet werden kann. Zum neuen Schuljahr erscheint auch eine ausführliche Handreichung, die durch ein entsprechendes Fortbildungsangebot für die Lehrkräfte ergänzt wird.
Rechtschreib-Grundwortschatz (PDF, 2MB, Datei ist nicht barrierefrei)
Leseband.SH und verbindliche Lesezeit
Grundschulen sollen zu Leseschulen werden. Zum Beispiel mit dem Leseförderkonzept "Leseband.SH". Jeden Tag wird in mehr als 30 Grundschulen 20 Minuten lang verbindlich gelesen - eingeläutet mit dem Schulgong. Gelesen wird in allen Unterrichtsfächern, Klassen und Jahrgangsstufen. Ziel ist es, die Leseflüssigkeit und die Lesefreude der Schülerinnen und Schüler zu fördern. Denn das Lesen ist die Grundlage für Bildungsfähigkeit und gesellschaftliche Teilhabe. mehr lesen
Sprachen
Englisch
Das Fach Englisch steht auf dem Stundenplan aller dritten und vierten Jahrgangsstufen in der Grundschule. Es wird im Umfang von zwei Wochenstunden unterrichtet. Englisch ist ein Fach in der Grundschule und unterliegt den geltenden Bestimmungen zur Leistungsbewertung. Das heißt, in der Jahrgangsstufe 4 findet eine Leistungsbewertung mit Ziffern statt, in der Jahrgangsstufe 3 ist dies auf Beschluss der Schulkonferenz ebenfalls möglich. Basis des Unterrichtes sind seit 2018 die Fachanforderungen Englisch Grundschule/Primarstufe sowie der dazugehörige Leitfaden. mehr lesen
Minderheiten- und Nachbarsprache
Dänisch
Schleswig-Holstein ist das einzige Bundesland, in dem Schülerinnen und Schüler Dänisch als Fremdsprache erlernen können. Je nach Schulstandort kann Dänisch fast durchgängig von der Grundschule bis zum Abitur belegt werden. Im Schuljahr 2024/25 bieten 68 Schulen in Schleswig-Holstein Dänischunterricht an: Etwas mehr als die Hälfte sind Gemeinschaftsschulen, die anderen Schulen sind Grundschulen, Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe, Gymnasien und berufsbildende Schulen.
Für den Primarbereich wurde mit Beginn des Schuljahres 2020/21 ein freiwilliges Unterrichtsangebot Dänisch an sieben Modellschulen eingerichtet. Inzwischen nehmen elf Schulen an dem Modellprojekt teil, davon neun Grundschulen und zwei Schulen mit einem Angebot in den Jahrgangsstufen fünf und sechs. Im Schuljahr 2024/25 lernen 858 Schülerinnen und Schüler an den Modellschulen Dänisch.
Für den Dänischunterricht in der Grundschule gibt es das Lehrwerk „Paul og Emma snakker dansk“. Zu dem Lehrwerk stehen umfangreiche Zusatzmaterialien auf einer IQSH-Lernnetzseite kostenlos zur Verfügung. mehr lesen
Minderheitensprache Friesisch
Im Kreis Nordfriesland hat der Friesischunterricht an einigen Schulen seit vielen Jahren Tradition. Die Modellschulen Friesisch erhalten Lehrerwochenstunden für ein freiwilliges Unterrichtsangebot Friesisch. mehr lesen
Regionalsprache Niederdeutsch
Was im Schuljahr 2014/15 in Schleswig-Holstein mit 27 Grundschulen begann, hat sich längst zu einem erfolgreichen Modell-Projekt entwickelt:
Zum Schuljahr 2023/24 gibt es ein freiwilliges Niederdeutsch-Angebot an 50 Modellschulen - davon 38 Grundschulen und 12 Schulen mit Sekundarstufe I. Insgesamt erreicht das Angebot gut 3.500 Schülerinnen und Schüler. mehr lesen
Islamunterricht
Seit über zehn Jahren wird in Schleswig-Holstein an ausgewählten Grundschulen islamkundlicher Unterricht angeboten. Hierbei handelt es sich um ein deutschsprachiges Unterrichtsangebot auf der Grundlage eines Lehrplans in der Verantwortung des Landes. Der Islamunterricht ist nicht bekenntnisorientiert und schließt eine Hinführung zu einem bestimmten konfessionell gebunden Islamverständnis aus. Ziel ist es vielmehr, die Vielfalt der religiösen Orientierungen abzubilden, die Bedeutung religiöser Texte sowie Welt- und Menschenbilder in den Blick zu nehmen und in einen Dialog mit weltanschaulicher und religiöser Pluralität zu bringen. Es geht darum, sensibel mit Fragen, Zweifeln und Überzeugungen von Kindern umzugehen und sie in der Reflektion ihrer Lebenswelt zu stärken.
Im Schuljahr 2023/24 gab es Islamunterricht an 11 öffentlichen allgemeinbildenden Schulen. Teilgenommen haben 1.084 Kinder. Die Teilnahme am Unterrichtsangebot ist freiwillig und für alle Schülerinnen und Schüler offen.
Lehrplan
Grundlage des Islamunterrichtes ist ein eigens erarbeiteter Lehrplan. Die Lehrkräfte für den Islamunterricht nehmen an einer zweijährigen Weiterbildung teil. Die Veranstaltungen beinhalten fachwissenschaftliche und fachdidaktische Themenschwerpunkte. Verantwortlich für die fachwissenschaftlichen Veranstaltungen sind Prof. Anja Pistor-Hatam und Prof. Lutz Berger von der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (Seminar für Orientalistik, Islamwissenschaft).
Fachanforderungen
Die Grundschulen arbeiten in allen Fächern mit Fachanforderungen, die die Lehrpläne abgelöst haben. In ihnen sind zu erreichende Kernkompetenzen und konkrete Umsetzungen beschrieben, wie zum Beispiel im Fach Deutsch. Der Lese- und Schreiblernprozess ist in der Eingangsstufe ein Schwerpunkt in der Arbeit im Fach Deutsch. Dabei spielt das Erlernen der Rechtschreibung von Anfang an eine entscheidende Rolle. Eine ausschließliche „Schreibung nach Gehör" ist nicht zulässig.
Außerdem ist die Druckschrift nach wie vor als erste Lese- und Schreibschrift vorgesehen. Als verbundene Schriften sehen die Fachanforderungen die Lateinische Ausgangsschrift oder die Schulausgangsschrift vor. Hierfür treffen die Schulkonferenzen der einzelnen Schulen eine verbindliche Wahl einer für die Schule einheitlichen verbundenen Schrift. Ein Grundwortschatz wird eingeführt.
Weitere Hinweise geben die jeweils zu den Fächern entwickelten Leitfäden, die im Fachportal eingestellt sind. mehr lesen
Noten
In der Grundschule spielt das Thema Noten und Leistungsbewertung eine besondere Rolle. Die Grundschulverordnung sieht standardisierte Notenzeugnisse mit einem Kompetenzraster vor.mehr lesen
Schulübergangsempfehlung
Die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 erhalten mit dem Zeugnis zum ersten Halbjahr eine schriftliche Schulübergangsempfehlung zum Besuch der Schulart Gemeinschaftsschule oder zum Besuch der Schularten Gemeinschaftsschule und Gymnasium. Zu Beginn des zweiten Halbjahres laden die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer die Eltern zu einer verpflichtenden Einzelberatung ein. Sofern ein Kind eine Gemeinschaftsschulempfehlung erhält und auf ein Gymnasium gehen möchte, ist ein Gespräch seitens des Gymnasiums mit den Eltern verpflichtend.