Wann ist mein Kind schulpflichtig?
Im schleswig-holsteinischen Schulgesetz ist festgelegt, dass alle Kinder, die bis zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres sechs Jahre alt werden, schulpflichtig sind. Aus gesundheitlichen Gründen ist eine zeitlich begrenzte Beurlaubung im Ausnahmefall möglich. Bei zu früh geborenen Kindern kann der ursprünglich errechnete spätere Geburtstermin herangezogen werden. Wird Ihr Kind nach dem 30. Juni sechs Jahre alt, so können Sie gegebenenfalls bei der Schule einen Antrag auf vorzeitige Einschulung stellen. Für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf gibt es die Möglichkeit der gemeinsamen und damit der „integrativen“ Beschulung mit den Schulanfängerinnen und Schulanfängern des Jahrgangs.
Welche Rolle spielt die Kindertageseinrichtung?
In den Kindertageseinrichtungen werden – ergänzend zu den Leistungen in der Familie – die Grundlagen geschaffen, auf denen die Schule aufbauen kann. Insofern ist ein intensiver Austausch zwischen Kindertageseinrichtungen und Schulen nicht nur gewünscht, sondern auch im Kindertagesstättengesetz und im Schulgesetz festgeschrieben. In der Praxis suchen Erzieherinnen und Erzieher, Lehrkräfte und Eltern oft das gemeinsame Gespräch oder verabreden Kooperationen. Viele Schulen laden die Kinder der Kindertageseinrichtungen und ihre Eltern auch zu „Schnuppertagen“ ein. Parallel werden Elternabende und Informationsveranstaltungen angeboten.
Wie melde ich mein Kind zur Schule an?
Die Termine für die Anmeldungen der Schulanfängerinnen und Schulanfänger erfahren die Eltern aus der Presse, per Post oder durch die für sie zuständige Grundschule in ihrem Wohnbezirk. Die Schulleiterin oder der Schulleiter dieser Schule ist Ansprechperson für Ihre Fragen und Anträge im Zusammenhang mit der Einschulung Ihres Kindes. In der Schule erhalten Sie Beratung und Informationen, um Entscheidungen wie zum Beispiel eine vorzeitige Einschulung zu erörtern.
Die Grundschule erfragt bei der Anmeldung die Personalien Ihres Kindes und Angaben, die für den Schulalltag wichtig sind. Die Schulleiterin/der Schulleiter und gegebenenfalls weitere Lehrkräfte nehmen sich zu diesem Termin Zeit, Ihr Kind kennen zu lernen und Ihre Fragen zu beantworten. Es kann auch sinnvoll sein, die in der Kindertageseinrichtung gesammelten Informationen über den Bildungs- und Entwicklungsverlauf Ihres Kindes an die Grundschule weiterzugeben oder der Grundschule zu erlauben, mit der Kindertageseinrichtung Kontakt aufzunehmen. So erfährt die Schulleiterin/der Schulleiter, was Ihr Kind schon alles kann, und gibt Ihnen Tipps, wie Sie Ihr Kind noch bis zur Einschulung gezielt fördern können.
Insbesondere wird festgestellt, ob die Deutschkenntnisse Ihres Kindes ausreichen, um erfolgreich am Unterricht teilnehmen zu können. Bei dieser Gelegenheit wird auch entschieden, ob Ihr Kind vor der Einschulung eine besondere Sprachförderung erhält. Darüber hinaus können sich auch Hinweise darauf ergeben, dass Ihr Kind zwar die deutsche Sprache ausreichend beherrscht, aber noch nicht oder noch nicht ganz richtig sprechen kann. In diesem Fall werden Fachkräfte hinzugezogen und Ihr Kind wird bis zur Einschulung zusätzlich sprachheilpädagogisch gefördert.
Kinder, die seit dem 1. März 2020 neu in die Schule aufgenommen werden wollen, müssen einen Nachweis über einen bestehenden Masernschutz bei den Schulleitungen vorlegen. mehr lesen
Sprachintensivförderung (Sprint)
Die Abkürzung „Sprint“ steht für ein Projekt zur Sprachintensivförderung. Es richtet sich an alle die Kinder, bei denen im Einschulungsgespräch festgestellt wurde, dass sie über geringe oder keine Deutschkenntnisse verfügen und deshalb voraussichtlich nicht erfolgreich in der Eingangsphase der Grundschule mitarbeiten können.
Sie werden in den Monaten vor dem Schulbeginn intensiv gefördert: Über einen Zeitraum von 20 Wochen gibt es täglich bis zu zwei Stunden Sprachförderung in kleinen Gruppen (sechs bis zehn Kinder oder weniger). Die Kurse werden vorrangig in der Kindertageseinrichtung angeboten. Gefördert werden die Kinder von qualifizierten Erzieherinnen und Erziehern oder Lehrkräften. Am Ende der Kurse wird der Sprachstand neu bewertet und entschieden, welche Kinder auch in der Grundschule noch eine gezielte Sprachförderung benötigen. Die Teilnahme an dem Sprintkurs ist verbindlich.