Die OAPVO ist im Schuljahr 2021/22 in Kraft getreten und gilt für die Schülerinnen und Schüler, die im August 2021 in den Einführungsjahrgang kamen. Das erste Abitur nach dieser OAPVO wurde im Jahr 2024 abgenommen.
Evaluation
Das DIPF I Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation in Frankfurt hatte die Oberstufe an den schleswig-holsteinischen Gymnasien und Gemeinschaftsschulen im Auftrag des Bildungsministeriums untersucht.
Zentrale Frage der Evaluation war, wie die Neuerungen von den Schulen aufgenommen und umgesetzt wurden und welche Herausforderungen sich dadurch ergaben. Das zentrale Element der Neuen Oberstufe – die Niveaudifferenzierung in den Kernfächern – hat Zustimmungswerte von 94 Prozent bekommen und 78 Prozent der Schulleitungen waren der Ansicht, dass eine individuellere Förderung möglich sei.
Gleichwohl zeigte die Evaluation auch Herausforderungen der neuen Profiloberstufe und wo noch Unterstützungsbedarf besteht. So ergab die Studie, dass die Niveaudifferenzierung bei der Stundenplanung, der Kurseinrichtung und der Personalplanung eine große Herausforderung darstellt. Die daraus resultierenden längeren Schultage hatten zudem negative Auswirkungen für die Schülerinnen und Schüler.
Weiterentwicklung
Nach der Reform von 2020 soll die Oberstufe an Gymnasien und Gemeinschaftsschulen nun weiterentwickelt werden. Ein zentraler Punkt ist das Unterrichtsprogramm. Unter anderem sollen die Schülerinnen und Schüler mehr Zeit bekommen zum vertiefenden Arbeiten, zur Persönlichkeitsentwicklung und zur angemessenen Vorbereitung auf die Abiturprüfungen.
Entlastung
Zu dieser Weiterentwicklung gehört die Entlastung von Schülerinnen und Schülern.
Künftig müssen nur noch zwei statt bisher drei Fächer auf erhöhtem Niveau belegt werden: Eines der drei Kernfächer (Deutsch, Fremdsprache, Mathematik) sowie das Profilfach stehen dann mit fünf Wochenstunden im Stundenplan, während die beiden anderen Kernfächer auf grundlegendem Niveau drei Stunden pro Woche unterrichtet werden. Dadurch reduziert sich in einem der Kernfächer das Unterrichtsvolumen gegenüber der bisherigen Regelung um zwei Wochenstunden im ersten und im zweiten Schuljahr der Qualifikationsphase (Q1, Q2); insgesamt ergibt sich somit eine Entlastung um vier Stunden. In einem der Kernfächer werden die Schülerinnen und Schüler eine schriftliche Abiturprüfung absolvieren müssen, aber mit verringerten Anforderungen und weniger Bearbeitungszeit, was eine weitere Entlastung bedeutet.
Die neue Regelung gilt erstmalig für den Jahrgang, der am 1. August 2025 in die Qualifikationsphase eintritt. Dieser Jahrgang besucht gegenwärtig die Einführungsphase der Oberstufe und wird im Jahr 2027 die Abiturprüfung ablegen. Für nachfolgende Jahrgänge gilt ebenfalls die neue Regelung. Schülerinnen und Schüler höherer Jahrgänge (gegenwärtig in der Qualifikationsphase, Abiturprüfung 2025 oder 2026) werden unverändert nach den bisherigen Vorgaben unterrichtet und geprüft.
Fragen und Antworten dazu
Wer ist von der neuen Regelung betroffen?
Die neue Regelung betrifft die Oberstufe an den allgemeinbildenden Gymnasien und Gemeinschaftsschulen in Schleswig-Holstein. Sie gilt erstmalig für den Jahrgang, der am 1. August 2025 in die Qualifikationsphase eintritt. Dieser Jahrgang besucht gegenwärtig (Februar 2025) die Einführungsphase der Oberstufe und wird im Jahr 2027 die Abiturprüfung ablegen. Für nachfolgende Jahrgänge gilt ebenfalls die neue Regelung.
Schülerinnen und Schüler höherer Jahrgänge (gegenwärtig in der Qualifikationsphase, Abiturprüfung 2025 oder 2026) werden unverändert nach den bisherigen Vorgaben unterrichtet und geprüft. Falls diese Schülerinnen und Schüler durch Rücktritt in denjenigen Jahrgang gelangen, der zum 1. August 2025 in die Qualifikationsphase eintritt, gilt die neue Regelung auch für sie.
Worum geht es dabei im Kern?
Es geht um eine Entlastung beim Stundenvolumen in der Qualifikationsphase und konkret um die Kernfächer auf erhöhtem Anforderungsniveau.
Bislang sieht die OAPVO vor, dass in der Qualifikationsphase drei Fächer auf erhöhtem Niveau belegt und fünfstündig unterrichtet werden. Diese drei Fächer sind das jeweilige Profilfach (beispielsweise Biologie, Englisch, Geschichte, Musik, Sport, Wirtschaft/Politik) und zwei der Kernfächer Deutsch, Fremdsprache und Mathematik. Das dritte Kernfach wird dreistündig auf grundlegendem Niveau belegt.
Mit der Neuregelung werden in der Qualifikationsphase zwei Fächer auf erhöhtem Niveau belegt und fünfstündig unterrichtet, nämlich das jeweilige Profilfach und eines der Kernfächer Deutsch, Fremdsprache und Mathematik. Die beiden anderen Kernfächer werden dreistündig auf grundlegendem Niveau belegt. (Wegen der Besonderheiten bei einer neu beginnenden Fremdsprache vgl. Frage 6.) Dadurch reduziert sich in einem der Kernfächer das Unterrichtsvolumen gegenüber der bisherigen Regelung um zwei Wochenstunden im ersten und im zweiten Schuljahr der Qualifikationsphase (Q1, Q2); insgesamt ergibt sich somit eine Entlastung um vier Stunden.
Diese Änderung betrifft auch die Abiturprüfung: Darin werden drei Fächer schriftlich geprüft. Bislang sind dies die drei Fächer auf erhöhtem Niveau. Mit der Neuregelung gibt es nur noch zwei Fächer auf erhöhtem Niveau, diese bleiben schriftliche Prüfungsfächer und zudem wird eines der auf grundlegendem Niveau belegten Kernfächer schriftlich geprüft. Dabei richtet sich die Aufgabenstellung jeweils nach dem Niveau, auf dem das Fach belegt worden ist.
Was ist der Grund für die Neuregelung?
Aus der wissenschaftlichen Evaluation und den Rückmeldungen zur Umsetzung der Oberstufenreform von 2020 ergibt sich als vordringlicher Anpassungsbedarf, die Schülerinnen und Schüler in der Qualifikationsphase zu entlasten. Nähere Ausführungen dazu enthält das Konzeptpapier des Ministeriums zur Weiterentwicklung der Oberstufe vom 7. Oktober 2024.
Eine signifikante, baldmöglichst in allen vier Halbjahren der Qualifikationsphase und der Abiturprüfung wirksame Entlastung lässt sich im Rahmen der 2023 neu gefassten Vereinbarung der Kultusministerkonferenz zur Gestaltung der Oberstufe und der Abiturprüfung erreichen, indem die Anzahl der Fächer auf dem erhöhten Anforderungsniveau von drei auf zwei reduziert wird.
Dies entspricht auch der Situation in zahlreichen Bundesländern und an den Beruflichen Gymnasien in Schleswig-Holstein.
Was sollte bei der Wahl des Kernfachs auf erhöhtem Niveau bedacht werden?
Die Entscheidung, welches der Kernfächer Deutsch, Fremdsprache und Mathematik in der Qualifikationsphase auf erhöhtem Niveau belegt wird, ist ein zentraler Baustein bei der individuellen Schwerpunktsetzung in der Oberstufe und im Abitur. Der Unterricht erfolgt auf dem erhöhten Niveau mit fünf Stunden (à 45 min) pro Woche. Dies dient der exemplarischen Vertiefung in dem gewählten Fach und der Vorbereitung auf die umfassende Abiturprüfung. Zudem bereitet die fachliche Vertiefung in besonderer Weise auf entsprechende Studiengänge und Berufsausbildungen vor.
Die beiden auf erhöhtem Niveau belegten Fächer (Profilfach und Kernfach) haben nicht nur im Stundenplan ein besonderes Gewicht, sondern auch in der Gesamtqualifikation für das Abitur. Alle Zeugnisnoten aus diesen beiden Fächern aus den vier Halbjahren der Qualifikationsphase fließen mit doppelter Gewichtung in Block I des Abiturs ein (Näheres dazu bei Frage 9).
Aus diesen Gründen ist es in inhaltlicher und prüfungsstrategischer Hinsicht empfehlenswert, für das erhöhte Niveau das Kernfach auszuwählen, mit dem persönliche Neigungen und Stärken sowie Berufs- und Studieninteressen besonders zum Tragen kommen.
Welche Rolle spielen die Kernfächer auf grundlegendem Niveau im Abitur?
Die beiden Kernfächer auf grundlegendem Niveau werden dreistündig unterrichtet. Eines von ihnen muss als schriftliches Prüfungsfach gewählt werden (vgl. dazu Frage 6 bei neu beginnender Fremdsprache). Das andere Kernfach auf grundlegendem Niveau kann als mündliches Prüfungsfach gewählt werden.
Alle Zeugnisnoten der Kernfächer auf grundlegendem Niveau aus den vier Halbjahren der Qualifikationsphase gehen mit einfacher Gewichtung in Block I des Abiturs ein. Die komplette Einbringpflicht der Kernfächer unterstreicht ihre Rolle im Kern der Oberstufe.
Welche Besonderheiten gelten bei neu beginnenden Fremdsprachen?
Wenn eine Fremdsprache nicht aus der Sekundarstufe I fortgeführt, sondern erst in der Oberstufe belegt wird (neu beginnende Fremdsprache), gelten folgende Besonderheiten:
- Die neu beginnende Fremdsprache wird vierstündig unterrichtet;
- sie kann ausschließlich auf grundlegendem Niveau belegt werden;
- sie kann nicht schriftliches Prüfungsfach sein.
Daraus ergibt sich, falls eine neu beginnende Fremdsprache als Kernfach belegt wird, dass Deutsch und Mathematik als schriftliche Abiturprüfungsfächer gesetzt sind (eines der beiden auf erhöhtem Niveau, das andere auf grundlegendem Niveau).
Sofern die neu beginnende Fremdsprache anstelle einer fortgeführten zweiten Fremdsprache belegt wird, gelten zudem besondere Leistungsauflagen.
Beratung dazu bietet die Oberstufenleitung.
Wann entscheiden die Schülerinnen und Schüler gemäß der Neuregelung über ihre Fächer auf erhöhtem Niveau und ihre Prüfungsfächer?
Diese Entscheidungen erfolgen gestaffelt. Hinsichtlich des dritten schriftlichen Prüfungsfaches haben die Schülerinnen und Schüler nun ein Jahr mehr Zeit für ihre Entscheidung als bislang.
Vor dem Eintritt in die Oberstufe:
- Wahl des Profils und des Profilfaches im Rahmen des Angebotes der Schule. Das Profilfach wird in der Qualifikationsphase fünfstündig auf erhöhtem Niveau unterrichtet und im Abitur schriftlich geprüft.
- Wahl eines fremdsprachlichen Kernfachs aus dem Angebot der Schule. Häufig ist das Englisch, es können aber auch andere Fremdsprachen wie z. B. Französisch, Latein, Spanisch als Kernfach angeboten werden (vgl. dazu auch Frage 6).
Deutsch und Mathematik sind immer als Kernfächer gesetzt.
Zum Übergang in die Qualifikationsphase (rechtzeitig vor dem Schuljahr Q1):
- Niveauwahl, also individuelle Entscheidung, welches der drei Kernfächer in der Qualifikationsphase auf erhöhtem Niveau belegt wird. Dieses Fach wird fünfstündig unterrichtet und im Abitur schriftlich geprüft.
Damit stehen das Profilfach und ein Kernfach als schriftliche Abiturprüfungsfächer auf erhöhtem Niveau fest.
Am Beginn des letzten Schuljahres (Q2):
- Wahl eines weiteren schriftlichen Prüfungsfaches, und zwar aus den beiden Kernfächern auf grundlegendem Niveau.
- Wahl des mündlichen Prüfungsfaches oder der beiden mündlichen Prüfungsfächer (darf/dürfen nicht bereits als schriftliche Prüfungsfächer gewählt sein).
Nähere Informationen zu den Wahloptionen gemäß OAPVO gibt die Oberstufenleitung. Wenn eine neu beginnende Fremdsprache belegt ist, muss Frage 6 beachtet werden.
Die nachstehende Darstellung verdeutlicht in schematischer Weise die beschriebenen Rollen der in der Qualifikationsphase belegten Unterrichtsfächer (gemäß Neuregelung):
Welche Bedingungen gelten für die Abiturprüfungen in den Kernfächern?
Die fachspezifischen Prüfungsregelungen werden in ihrer verbindlichen Form vom Ministerium im Onlineportal ZAB Dokumente veröffentlicht. Für das Abitur 2027 erscheinen sie dort spätestens im Frühjahr 2025. Außerdem erhalten die Schulen Informationen und Unterstützung durch die Fachaufsichten des Ministeriums und das IQSH.
Schriftliche Prüfungen in den Kernfächern erfolgen stets mit zentraler Aufgabenstellung. Informationen dazu bietet auch die Homepage des Instituts zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen in Berlin: IQB - Gemeinsame Abituraufgabenpools der Länder. Die Seite enthält ältere Beispielaufgaben für Deutsch, Englisch, Französisch und Mathematik, auch auf grundlegendem Niveau. Für schleswig-holsteinische Schülerinnen und Schüler, die 2027 in einem Kernfach auf grundlegendem Niveau eine Abiturprüfung schreiben werden, wird es im Herbst 2026 (in ihrem Schulhalbjahr Q2.1) eine zentrale Abiturprobeklausur mit dem gleichen Umfang etc. geben.
Mündliche Prüfungen werden mit dezentraler Aufgabenstellung durchgeführt. Sie sind in den Kernfächern ebenfalls möglich, zum einen durch Wahl eines Kernfachs auf grundlegendem Niveau als mündliches Prüfungsfach, zum anderen durch spätere Wahl einer mündlichen Zusatzprüfung in einem schriftlichen Prüfungsfach.
Es folgen Kurzinformationen zu den schriftlichen Abiturprüfungen sowie zu Gemeinsamkeiten und Unterschieden von erhöhtem und grundlegendem Niveau in den häufig gewählten Kernfächern Deutsch, Englisch, Französisch, Latein, Mathematik, Spanisch.
Deutsch:
Für den Unterricht auf erhöhtem Niveau und auf grundlegendem Niveau gilt derselbe Themenkorridor. In den schriftlichen Abiturprüfungen können die gleichen sechs Aufgaben-Formate auftreten. Die Prüflinge erhalten stets vier Aufgaben, von denen sie eine zur Bearbeitung auswählen. Der Unterschied zwischen den Niveaus zeigt sich darin, dass die Schülerinnen und Schüler auf dem erhöhten Niveau Aufgaben erhalten, bei denen sie komplexere Texte in ihren Zusammenhängen verstehen und differenziertere Bewertungen abgeben sollen, als auf dem grundlegenden Niveau gefordert werden. Dem entspricht eine unterschiedlich lange Bearbeitungsdauer in der Prüfungsklausur im Fach Deutsch: 315 Minuten auf dem erhöhten Niveau und 255 Minuten auf dem grundlegenden Niveau (jeweils inklusive Einlese- und Auswahlzeit).
In den Fachanforderungen Deutsch ist in dem Abschnitt für die Sekundarstufe II die Niveauzuordnung der Inhalte und Kompetenzen ausgewiesen. Das erhöhte Anforderungsniveau ist in den Tabellen zu den Bildungsstandards mit „eA“ markiert.
Englisch:
Für den Unterricht auf erhöhtem Niveau und auf grundlegendem Niveau gelten dieselben thematischen Vorgaben. Die schriftliche Abiturprüfung gliedert sich auf beiden Niveaus in die Teile „Schreiben“ (mit 55 % in der Prüfungsnote gewichtet), „Sprachmittlung“ (25 %) und „Sprechen“ (20 %, terminlich separat). Auf dem erhöhten Niveau werden komplexere Texte behandelt, etwa im Hinblick auf Länge, Schwierigkeit und/oder Abstraktionsgrad. Zudem bestehen bei der Textproduktion höhere Anforderungen in Bezug auf die inhaltliche Tiefe und den Gebrauch der sprachlichen Mittel. Die Bearbeitungsdauer für die Prüfungsteile „Schreiben“ und „Sprachmittlung“ beträgt im Fach Englisch auf dem erhöhten Niveau insgesamt 285 Minuten, auf dem grundlegenden Niveau 255 Minuten (jeweils inklusive Einlese- und Auswahlzeit).
In den Fachanforderungen Englisch Sekundarstufe II wird im Kapitel zu den Kompetenzbereichen zwischen den Niveaus unterschieden. Dabei wird jeweils aufgelistet, was die Schülerinnen und Schüler auf dem erhöhten Niveau über das grundlegende Niveau hinaus können sollen.
Französisch:
Für den Unterricht auf erhöhtem Niveau und auf grundlegendem Niveau gelten dieselben thematischen Vorgaben. Die schriftliche Abiturprüfung gliedert sich auf beiden Niveaus in die Teile „Schreiben“ (mit 75 % in der Prüfungsnote gewichtet) und „Sprachmittlung“ (25 %). Auf dem erhöhten Niveau werden komplexere Texte behandelt, etwa im Hinblick auf Länge, Schwierigkeit und/oder Abstraktionsgrad. Zudem bestehen bei der Textproduktion höhere Anforderungen in Bezug auf die inhaltliche Tiefe und den Gebrauch der sprachlichen Mittel. Die Bearbeitungsdauer für die Prüfungsteile „Schreiben“ und „Sprachmittlung“ beträgt im Fach Französisch auf dem erhöhten Niveau insgesamt 285 Minuten, auf dem grundlegenden Niveau 255 Minuten (jeweils inklusive Einlese- und Auswahlzeit).
In den Fachanforderungen Französisch Sekundarstufe II wird im Kapitel zu den Kompetenzbereichen zwischen den Niveaus unterschieden. Dabei wird jeweils aufgelistet, was die Schülerinnen und Schüler auf dem erhöhten Niveau über das grundlegende Niveau hinaus können sollen.
Latein:
Für den Unterricht auf erhöhtem Niveau und auf grundlegendem Niveau gelten dieselben thematischen Vorgaben. Die schriftliche Abiturprüfung besteht aus einem Übersetzungs- und einem Aufgabenteil. Der Unterricht auf erhöhtem Niveau fördert die gleichen Kompetenzen wie der Unterricht auf grundlegendem Niveau. Er unterscheidet sich von diesem dadurch, dass alle Fähigkeiten mithilfe anspruchsvollerer Lerngegenstände umfassender ausgebildet werden. Auf dem erhöhten Niveau werden komplexere Texte behandelt, etwa im Hinblick auf Länge, Schwierigkeit und/oder Abstraktionsgrad. Insbesondere bestehen höhere Anforderungen in Bezug auf die Kenntnis von und den Umgang mit Wortbedeutungen und Sprachstrukturen sowie auf die sprachlich-stilistischen Gestaltungsmittel. Die Bearbeitungsdauer beträgt für Abituraufgaben auf erhöhtem Niveau 300 min, auf grundlegendem Niveau 240 min.
In den Fachanforderungen Latein sind im Abschnitt für die Sekundarstufe II unter Ziffer 2 die Kompetenzen in Bezug auf das grundlegende und das erhöhte Niveau ausgewiesen. Sie entwickeln sich je nach Niveau unterschiedlich weit.
Mathematik:
Der Unterricht erstreckt sich über die drei Sachgebiete Analysis, Analytische Geometrie und Stochastik, wobei auf dem erhöhten Niveau jeweils mehr und komplexere Inhalte behandelt und vertieft werden als auf dem grundlegenden Niveau. Die schriftliche Abiturprüfung gliedert sich stets in einen Teil A mit hilfsmittelfrei zu bearbeitenden Kurzaufgaben, der ca. 30 % der Gesamtbewertung bestimmt, und einen Teil B mit Langaufgaben, für deren Bearbeitung Hilfsmittel und eine Formelsammlung benutzt werden dürfen. Beide Teile umfassen die drei Sachgebiete. In der Mathematikprüfung auf dem erhöhten Niveau sind sechs hilfsmittelfreie Aufgaben und drei Langaufgaben zu bearbeiten, die Bearbeitungsdauer beträgt insgesamt 330 Minuten. Auf dem grundlegenden Niveau werden in 285 Minuten fünf hilfsmittelfreie Aufgaben und drei Langaufgaben bearbeitet, letztere sind kürzer als auf dem erhöhten Niveau. Die Einlese- und Auswahlzeit ist in den Zeitangaben enthalten.
In den Fachanforderungen Mathematik ist in dem Abschnitt für die Sekundarstufe II die Niveauzuordnung der Inhalte und Kompetenzen ausgewiesen. Das erhöhte Niveau ist durch Fettdruck und graue Hinterlegung gekennzeichnet.
Spanisch:
Für den Unterricht auf erhöhtem Niveau und auf grundlegendem Niveau gelten dieselben thematischen Vorgaben. Die schriftliche Abiturprüfung gliedert sich auf beiden Niveaus in die Teile „Schreiben“ (mit 75 % in der Prüfungsnote gewichtet) und „Sprachmittlung“ (25 %). Auf dem erhöhten Niveau werden komplexere Texte behandelt, etwa im Hinblick auf Länge, Schwierigkeit und/oder Abstraktionsgrad. Zudem bestehen bei der Textproduktion höhere Anforderungen in Bezug auf die inhaltliche Tiefe und den Gebrauch der sprachlichen Mittel. Die Bearbeitungsdauer für die Prüfungsteile „Schreiben“ und „Sprachmittlung“ beträgt im Fach Spanisch auf dem erhöhten Niveau insgesamt 285 Minuten, auf dem grundlegenden Niveau 255 Minuten (jeweils inklusive Einlese- und Auswahlzeit).
In den Fachanforderungen Spanisch Sekundarstufe II wird im Kapitel zu den Kompetenzbereichen zwischen den Niveaus unterschieden. Dabei wird jeweils aufgelistet, was die Schülerinnen und Schüler auf dem erhöhten Niveau über das grundlegende Niveau hinaus können sollen.
Was bedeutet „doppelte Gewichtung in Block I des Abiturs“?
Die Gesamtqualifikation im Abitur (Abiturdurchschnittsnote) ergibt sich
- zum einen aus 36 Halbjahresergebnissen, also Zeugnisnoten aus den vier Halbjahren der Qualifikationsphase (Block I) und
- zum anderen aus den Prüfungsergebnissen in den schriftlichen und mündlichen Abiturprüfungsfächern (Block II).
Nähere Vorgaben und Berechnungsformeln enthält die OAPVO.
Gemäß der Neuregelung werden bei der Bildung von Block I die Halbjahresergebnisse aus den beiden Fächern auf erhöhtem Niveau doppelt gewichtet. Es handelt sich dabei um die vier Halbjahresergebnisse aus dem Profilfach und die vier Halbjahresergebnisse aus dem Kernfach auf erhöhtem Niveau. Also werden acht der 36 Zeugnisnoten in Block I doppelt gewichtet.
Die übrigen Halbjahresergebnisse in Block I – das sind 28 Zeugnisnoten – werden einfach gewichtet.
Somit spielen die in der Qualifikationsphase erbrachten Leistungen im Profilfach und in dem Kernfach auf erhöhtem Niveau eine herausgehobene Rolle bei der Gesamtqualifikation im Abitur.
Abschließend zwei Hinweise:
- Der in der Anlage 4 der OAPVO unter „Erläuterung zur Berechnung des Ergebnisses der Qualifikationsphase“ für Block I des Abiturs genannte Berechnungsfaktor verändert sich durch die Doppelgewichtung auf 40/44 (bislang lautet der Faktor 40/36). Dies gilt erstmals für das Abitur 2027.
- Für den schulischen Teil der Fachhochschulreife werden laut OAPVO weiterhin alle Fächer einfach gewichtet, die Berechnung gemäß Anlage 6 der OAPVO bleibt unverändert.