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Thema : Schule und Beruf

Praktika

Praktika bieten ihren eine erste Begegnung mit der Berufswelt und ermöglichen die Chance zum eigenverantwortlichen Lernen und zum Erproben der eigenen Fähigkeiten. Damit sind sie wichtige Bausteine der Beruflichen Orientierung.

Letzte Aktualisierung: 30.04.2025

Allgemeines

Betriebspraktika finden in der Sekundarstufe I an allen weiterführenden Schulen statt. In der Sekundarstufe II absolvieren die Schülerinnen und Schüler ein zusätzliches Wirtschaftspraktikum. Dieses zielt weniger auf eine persönliche Berufsorientierung, sondern dient vorrangig der Einsicht in betriebs- und volkswirtschaftliche Zusammenhänge.
Schulpraktika zählen zu den schulischen Pflichtveranstaltungen. Sie werden von den Schulen organisiert und pädagogisch begleitet. Die versicherungsrechtliche Absicherung der Praktikanten erfolgt über die Unfallkasse Nord sowie den Kommunalen Schadensausgleich.

Rechtliche Grundlagen

Nach § 4 Absatz 3 des schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes gehört es zum Auftrag der Schule, "jungen Menschen kulturelle und gesellschaftliche Orientierung vermitteln. Sie soll dazu ermuntern, eigenständig zu denken und vermeintliche Gewissheiten und gesellschaftliche Strukturen auch kritisch zu überdenken. Die Schule soll die Bereitschaft zur Empathie und die Fähigkeit fördern, das eigene Weltbild in Frage zu stellen und Unsicherheiten selbstvertrauend auszuhalten."
In den Fachanforderungen Wirtschaft/Politik für die Sekundarstufe I und II ist festgelegt, dass "die Berufsorientierung integrativer Bestandteil aller Fächer und Jahrgangsstufen" ist. "Wichtige Bausteine bilden in diesem Zusammenhang die Praktika in verschiedenen Berufsfeldern. Über die Form und Dauer sowie die betroffenen Jahrgänge der mindestens einwöchigen Praktika und weiterer Begegnungen mit der Arbeitswelt entscheidet die Schulkonferenz."

Schulen, die zum Mittleren Bildungsabschluss führen, und Förderzentren

Ziel des Praktikums ist es, Arbeit und Betrieb kennen zu lernen. Es handelt es sich also um ein Betriebs- und nicht um ein Berufspraktikum. Die Schulen entscheiden über Formen, Dauer, Jahrgangsstufen und anderer Gestaltungsfragen der Betriebspraktika. Durch Beschluss der Schulkonferenz sind Praktika schulische Veranstaltungen, das heißt Schülerinnen und Schüler sowie betreuende Lehrkräfte sind versichert. Erprobte Formen sind zum Beispiel zweiwöchige Praktika, Langzeitpraktika, Blockpraktika, Sozialpraktika, Technikpraktika ab Jahrgangsstufe 7.
In der Regel koordinieren die Kreisfachberaterinnen und Kreisfachberater für Berufliche Orientierung die Praktikumstermine in ihren Regionen.
Praktika werden vor- und nachbereitet und durch die Lehrkräfte begleitet.

Gymnasien

Praktika dienen der Erkundung und dem persönlichen Erleben des Arbeitsalltags, ermöglichen Einblicke in betriebliche Abläufe und bieten die Möglichkeit einer ersten beruflichen Orientierung. Das mindestens einwöchige, möglichst 14-tägige Betriebspraktikum wird verbindlich im Rahmen des Wirtschaft/Politik-Unterrichtes der Sekundarstufe I durchgeführt. Die Schülerinnen und Schüler werden durch eine Lehrkraft besucht, es besteht Unfallversicherungsschutz. Die Schulen sorgen für eine betriebswirtschaftlich orientierte Vorbereitung und eine entsprechende Nachbereitung. Hierbei ist der Berufswahlpass zu nutzen.

Wirtschaftspraktikum an Gymnasien und Gemeinschaftsschulen

In der Sekundarstufe II absolvieren die Schülerinnen und Schüler ein zusätzliches Wirtschaftspraktikum. Das Wirtschaftspraktikum verbindet schulisches und außerschulisches Wirtschaftslernen, die im Unterricht erarbeiteten wirtschaftlichen Grundlagen mit Einblicken in die betriebliche Praxis. Über das Betriebspraktikum der Mittelstufe hinausgehend soll das Wirtschaftspraktikum im Rahmen der Möglichkeiten des Betriebes einen weitergehenden Einblick in Struktur, Arbeitsprozesse, Markteinbindung, soziale Aspekte, unternehmerische Entscheidungen und Zukunftsperspektiven des Praktikumsbetriebs geben. Auch das Kennenlernen der Arbeitsabläufe und die praktische Erfahrung eines Arbeitstages sind wichtige Teile des Wirtschaftspraktikums. Darüber hinaus fördert es das Kennenlernen der regionalen Wirtschaft und kann auch eine berufliche Orientierungshilfe darstellen.

In der Einführungsphase der Profiloberstufe an Gymnasien und Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe findet verpflichtend ein mindestens einwöchiges, in der Regel zweiwöchiges Wirtschaftspraktikum statt, welches auch zur Beruflichen Orientierung genutzt wird.
Die jeweiligen verantwortlichen Lehrkräfte begleiten die Praktika und besuchen die Schülerinnen und Schüler in der Regel mindestens einmal im Betrieb. Da es sich bei einem Wirtschaftspraktikum um eine schulische Veranstaltung handelt, ist der Unfallschutz gegeben.

Neben klassischen Unternehmungen kann das Wirtschaftspraktikum gemäß Landeskonzept Berufliche Orientierung auch in Behörden und sozialen Einrichtungen absolviert werden. Über die Eignung von Praktikumsbetrieben entscheiden die Schulen.

Das Erstellen von Bewerbungsunterlagen üben die Schülerinnen und Schüler im Seminarfach „Berufliche Orientierung“ oder im Deutschunterricht. Eine fachliche Vorbereitung leistet das Fach Wirtschaft/Politik durch betriebswirtschaftliche Unterrichtsinhalte. Die Leistungsbewertung für das Wirtschaftspraktikum im Rahmen des Fachs Wirtschaft/Politik liegt im pädagogischen Ermessen der Schule. Das Wirtschaftspraktikum kann zu einem (gleichwertigen) Leistungsnachweis führen oder im Rahmen der Unterrichtsbeiträge bewertet werden.

Termine

An allen weiterführenden Schulen finden Schülerpraktika statt. Deren Organisation und Terminfestlegung liegen in der Verantwortung der jeweiligen Schule. Um eine Verdichtung der Praktikumstermine zu bestimmten Zeiträumen zu vermeiden, bemühen sich die regionalen Koordinatoren und die Kreisfachberater um eine Abstimmung der Termine.

Eine Übersicht über die Termine für die verschiedenen Schularten und Jahrgangstufen:

Schuljahr 2024/25

Kreis Dithmarschen im Schuljahr 2024/25 (PDF, 460KB, Datei ist barrierefrei)

Kreis Herzogtum Lauenburg im Schuljahr 2024/25

Landeshauptstadt Kiel und Umland im Schuljahr 2024/25 (PDF, 153KB, Datei ist barrierefrei)

Schulen mit gymnasialer Oberstufe in den Kreisen Pinneberg und Steinburg im Schuljahr 2024/25 (PDF, 67KB, Datei ist barrierefrei)

Kreis Steinburg im Schuljahr 2024/25 (PDF, 464KB, Datei ist barrierefrei)

Kreis Stormarn im Schuljahr 2024/25 (PDF, 124KB, Datei ist barrierefrei)

Schuljahr 2025/26

Kreis Herzogtum Lauenburg im Schuljahr 2025/26 (PDF, 73KB, Datei ist barrierefrei)

Kreis Herzogtum Lauenburg im Schuljahr 2024/25 - Übersicht (PDF, 59KB, Datei ist barrierefrei)

Kreis Stormarn im Schuljahr 2025/26 (PDF, 136KB, Datei ist barrierefrei)

In den Dateien werden Abkürzungen angegeben. Hier finden Sie Erläuterungen:

  • GS = Grundschule
  • GemS = Gemeinschaftsschule
  • GS GemS oder GGemS = Grund- und Gemeinschaftsschule
  • GemSmO = Gemeinschaftsschule mit Oberstufe
  • Gym = Gymnasium

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