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Thema : Opferschutzbeauftragte und Zentrale Anlaufstelle

Schnellere Hilfe für die Opfer von Gewalttaten

Zur Umsetzung der schnellen Hilfe für Opfer von Gewalttaten gibt es einen Ersatz für mehrseitige Formulare

Letzte Aktualisierung: 09.11.2022

Ersatz für mehrseitige Formulare

Schnellere Hilfe für die Opfer von Gewalttaten bietet ein neues Verfahren zu Versorgungsleistungen. Statt eines mehrseitigen Antrags reicht nun ein vorgefertigtes Formblatt. Die Landesregierung sieht sich in einer besonderen Verpflichtung gegenüber den Opfern von Straftaten.

Einen wichtigen Beitrag zum Opferschutz leistet das zwischen dem Innen-, Justiz- und Sozialministerium neue abgesprochene Verfahren. Die Opfer von Gewalttaten erhalten schnellere und unbürokratischere Hilfe, um ihre Rechte nach dem Opferentschädigungsgesetz wahrnehmen zu können. Als fristgerecht gestellter Antrag auf Versorgungsleistungen reicht jetzt die kurze Schilderung eines Geschädigten auf vorgefertigten Formblättern aus. Diese müssen nur noch um einige persönliche Angaben wie Name, Anschrift und Geburtsdatum und die Unterschrift ergänzt werden.

Die neuen Formblätter ersetzen mehrseitige Antragsformulare etwa auf Beschädigtenversorgung oder auf Witwen- und Waisenversorgung. Ohne zusätzliche Erläuterungen waren viele Menschen oft nicht in der Lage, das Verfahren überhaupt zu verstehen und die entsprechenden Anträge zu stellen.

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