Navigation und Service

Thema : Opferschutzbeauftragte und Zentrale Anlaufstelle

Opferschutz und Strafrecht


Zusammen mit dem Strafrecht macht das Opferschutzrecht den Tätern deutlich: Gewalt wird vom Staat nicht toleriert, auch dann nicht, wenn sie sich in den eigenen vier Wänden vollzieht.


Letzte Aktualisierung: 24.08.2022

Opferschutz ist seit Jahren ein Anliegen der Landesregierung. Opfer von Straftaten dürfen mit ihren seelischen und körperlichen Verletzungen nicht allein gelassen werden. Sie müssen materielle und psychosoziale Hilfe und Unterstützung erfahren. Und die rechtliche Stellung der Opfer muss durch gesetzliche Regelungen spürbar verbessert werden.

Die folgenden Beiträge informieren über Maßnahmen zur Verbesserung des Opferschutzes und die betreffenden gesetzlichen Regelungen:

A. Was tut die Landesregierung für den Opferschutz

B. Rechte von Opfern nach einer Straftat

C. Rechte und Pflichten eines Zeugen

  • Wer ist Zeuge?
  • Welche Rechte und Pflichten habe ich als Zeuge?
  • Wie werde ich als Zeuge vernommen?
  • Muss ich unter Eid aussagen?
  • Erhalte ich als Zeuge eine Entschädigung?
  • Zeugeninformationsstellen

D. Opfer einer Gewalttat / Stalking

E. Sexualdelikte

  • Zeugenbegleitung

F. Kinder und Jugendliche als Opfer

G. Senioren als Opfer

  • Zeugenbegleitung
  • Seniorenschutz

H. Jugendkriminalität

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link:

Datenschutz

Auswahl bestätigen