Um den Anteil an ökologisch wirtschaftenden Betrieben in Schleswig-Holstein zu erhöhen, fördert das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz Projekte zum Aufbau von Wertschöpfungsketten.
Die Bewilligung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie zur Projektförderung für die ökologische Landwirtschaft
Richtlinie zur Projektförderung für die ökologische Landwirtschaft
Antragsverfahren
Die Einreichung eines Projektantrages ist ausschließlich über die Antragsformulare möglich:
Vernetzung und Information von Akteurinnen und Akteuren zum Aufbau einer Bio-Wertschöpfungskette (nach Absatz 3 h) der Richtlinie zur Projektförderung für die ökologische Landwirtschaft)
Antrag zum Fördergegenstand 3 h) der Richtlinien zur Projektförderung für die ökologische Landwirtschaft
Einen Antrag stellen können Unternehmen, Vereine, Verbände sowie Kommunen. Unternehmen, Vereine und Verbände müssen eine Niederlassung in Deutschland haben und das Projekt in Schleswig-Holstein durchführen.
Implementierung eines Bio-Produktes in eine bestehende Produktion (nach Absatz 3 i) der Richtlinie zur Projektförderung für die ökologische Landwirtschaft)
Antrag zum Fördergegenstand 3 i) der Richtlinie zur Projektförderung für die ökologische Landwirtschaft
Einen Antrag stellen können Unternehmen der verarbeitenden Lebensmittelwirtschaft, die eine Niederlassung in Deutschland haben und das Projekt in Schleswig-Holstein durchführen.
Ansprechperson
Melissa Volland
Referentin für Ökologischen Landbau
melissa.volland@mllev.landsh.de
Telefon 0431 988 5094