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Thema : Naturschutz

Förderung durch die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein

Letzte Aktualisierung: 25.09.2017

Die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein hat nach Gesetz und Satzung den Zweck:

  1. den Erwerb, die langfristige Anpachtung, und die sonstige zivilrechtliche Sicherung von Grundstücken in Schleswig-Holstein, die für den Naturschutz und die Sicherung des Naturhaushaltes von besonderer Bedeutung sind, durch geeignete Träger zu fördern oder diese Maßnahmen selbst durchzuführen,
  2. für den Naturschutz geeignete Grundstücke von anderen Verwaltungsträgern für Zwecke des Naturschutzes zu übernehmen,
  3. die Grundstücke nach den Nummern 1 und 2 zu verwalten und die Natur auf dem Grundstück zu schützen, zu pflegen und gegebenenfalls zu entwickeln,
  4. sonstige Maßnahmen des Naturschutzes durchzuführen oder zu ihrer Durchführung beizutragen.

Im Rahmen der Erfüllung dieser Zweckbestimmungen kann die Stiftung Naturschutz auch andere Träger von Naturschutzmaßnahmen finanziell unterstützen.

Weitere Informationen zu den Fördermöglichkeiten der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein sind zu erhalten bei der

Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein
Eschenbrook 4
24113 Molfsee
Telefon: 0431 21090-101
Telefax: 0431 21090-102

www.stiftungsland.de

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