Der Seehund (Phoca vitulina) ist wohl das bekannteste Säugetier, das im Wattenmeer vor unserer Küste lebt. Die Art ist heute über internationale Konventionen und EU-Richtlinien, ein trilaterales Abkommen von Dänemark, Deutschland und den Niederlanden für das gesamte Wattenmeer sowie Gesetzgebungen von Bund und Ländern gut geschützt.
Eine besondere Herausforderung bei der Umsetzung dieser rechtlichen Vorgaben und Schutzziele stellt der Umgang mit erkrankt, geschwächt oder verlassen aufgefundenen jungen Robben dar. Hier gilt es insbesondere Naturschutzziele (z. B. im Nationalpark „Natur Natur sein lassen“, Schutz der Wildtierpopulation) und Tierschutzziele („Schutz des Individuums vor unnötigen Leiden“) in Einklang zu bringen. Das Besondere eines Nationalparks besteht darin, dass die Abläufe in der Natur dort ungestört und vom Menschen unbeeinflusst stattfinden. Auch das Sterben und der Tod gehören zur Natur.
Für den Erhalt des Seehundbestandes ist eine Aufzucht von jungen Seehunden durch den Menschen nicht erforderlich.
Im Gegenteil: Mit ihr sind auch Gefahren wie Einschleppen fremder Krankheitskeime und Eingriff in die natürliche Selektion verbunden. Deshalb sollen nur Tiere aufgenommen werden, die wirklich menschlicher Hilfe bedürfen und wieder in die natürliche Population eingegliedert werden können.
Grundsätze zum Seehundmanagement werden zwischen den Ländern Deutschland, Dänemark und den Niederlanden in einem regelmäßig aktualisierten Plan festgelegt. Das Vorgehen in den Ländern Schleswig-Holstein, Hamburg und Niedersachsen regelt eine mit Jagd-, Naturschutz- und Tierschutz-Vertretern abgestimmte „Richtlinie zur Behandlung von erkrankt, geschwächt oder verlassen aufgefundenen Robben“. Sie ist für alle Behörden und Dienststellen der genannten Länder maßgebend. Die Länder achten darauf, dass die Richtlinie auch bei Institutionen und Verbänden Anwendung findet.
Link zur Robbenrichtlinie
Link zum trilateralen Seehund-Managementplan