"Mehr Mediation zwischen den Meeren" Wir suchen krative Ideen.
Die Kampagne
Das Thema Mediation geht uns alle an, aber kaum einer kennt die Möglichkeit der Streitschlichtung! Wir wollen außergerichtliche und gerichtliche Mediation stärken und sichtbarer machen.
Das Ministerium für Justiz und Gesundheit ruft schleswig-holsteinische Schülerinnen und Schüler ab der 9. Klasse daher bis zum 31. August 2024 zu einem Kreativ-Wettbewerb auf! Wir sind gespannt auf eure Ideen und Anregungen und freuen uns auf viele Einsendungen!
Alles, was ihr an Informationen benötigt, findet ihr hier.
Save the date - Der Mediationstag 2024
Im Zivilprozess soll das Gericht in jeder Lage des Verfahrens auf eine gütliche Beilegung des Rechtsstreits oder einzelner Streitpunkte bedacht sein (§ 278 Abs. 1 ZPO) und damit eine dem Rechtsfrieden nachhaltig dienende Konfliktlösung fördern. Demgemäß waren und sind im Zivilprozess Vergleichsvorschläge des erkennenden Gerichts und Vergleichsgespräche der Parteien von großer Bedeutung.
Durch das Angebot der Mediation beim Güterichter erhalten die Parteien bereits anhängiger Zivilprozesse eine zusätzliche Möglichkeit der zeitnahen und nachhaltigen gütlichen Streitbeilegung (vgl.§ 278 Abs.5 ZPO). Diese unterscheidet sich von Vergleichsgesprächen vor dem erkennenden Gericht dadurch, dass das gemeinsame Gespräch der Parteien miteinander unter Anleitung eines Güterichters oder einer Güterichterin mit Mediationsausbildung im Vordergrund steht; die Güterichterin oder der Güterichter ist mit der Entscheidung des Rechtsstreits selbst nicht betraut. Im Rahmen der Mediation erarbeiten also die Parteien selbst mit Hilfe der Güterichterin oder des Güterichters und begleitet von ihren Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälten eine einvernehmliche Lösung, die dann als gerichtlicher Vergleich protokolliert werden kann.
Soweit die Mediation beim Güterichter nicht zu einer Streitbeilegung führt, wird der Zivilprozess fortgesetzt.
Bei Fragen zur Mediation beim Güterichter wenden Sie sich bitte an die Serviceeinheit der Abteilung für Güterichterverfahren, die unter der Telefonnummer 0451/371-1801 zu erreichen ist.