Das europäische Produktsicherheitsrecht ist das umfangreichste und bedeutendste gesetzliche Regelwerk im Produktbereich der sogenannten „Non-Food-Produkte“. Insgesamt beinhaltet es 12 Produktgruppen, die in einzelnen europäischen Richtlinien und Verordnungen geregelt sind.
Häufig wird Produktsicherheit als „Technischer Verbraucherschutz“ bezeichnet. Dies wird der Bedeutung des umfassenden Schutzgedankens allerdings nicht ausreichend gerecht, denn Produkte, die auf dem europäischen Markt in den Verkehr gebracht bzw. bereitgestellt werden, dürfen sowohl die Sicherheit und Gesundheit von Personen als auch sonstiger Rechtsgüter bei bestimmungsgemäßer oder vorhersehbarer Verwendung nicht gefährden.
„Produkt“ ist der Oberbegriff für Verbraucherprodukte und Investitionsgüter.
Produkt – eine Ware, ein Stoff oder ein Gemisch, das durch einen Fertigungsprozess hergestellt worden ist.
Verbraucherprodukt – ein neues, gebrauchtes oder wiederaufgearbeitetes Produkt, das für VerbraucherInnen bestimmt ist oder unter Bedingungen, die nach vernünftigem Ermessen vorhersehbar sind, von Verbraucherinnen und Verbraucher verwendet werden kann, selbst wenn es nicht für diese bestimmt ist; als Verbraucherprodukt gilt auch ein Produkt, das der Verbraucherin oder dem Verbraucher im Rahmen einer Dienstleistung zur Verfügung gestellt wird.
Investitionsgüter – Güter, die nicht zum unmittelbaren Endverbrauch bestimmt sind, sondern zur Güterherstellung eingesetzt werden wie z.B. Maschinen oder technische Anlagen.
Die Grundlagen der Produktsicherheit sind in mehreren europäischen Richtlinien und Verordnungen, in den nationalen Verordnungen zum Produktsicherheitsgesetz sowie einzelnen Durchführungsgesetzen geregelt. Für die Umsetzung werden harmonisierte europäische und nationale Normen sowie technische Spezifikationen benötigt, die grundlegende Anforderungen festlegen, die sich vor allem auf den Gesundheitsschutz und die Sicherheit der Endnutzer beziehen. Werden Produkte nach diesen gelisteten Normen und Spezifikationen entworfen und hergestellt, wird davon ausgegangen, dass sie den für sie geltenden grundlegenden Sicherheitsanforderungen der jeweiligen europäischen Richtlinien bzw. Verordnungen entsprechen. Sie lösen damit die sogenannte „Konformitätsvermutung“ aus.
Für Wirtschaftsakteure (Herstellende, Bevollmächtigte, Importierende, Handelnde und Fulfilment-Dienstleistende) ergeben sich aus dem europäischen und dem nationalen Recht verschiedene Verpflichtungen.
Wer führt die Marktüberwachung nach dem Produktsicherheitsrecht durch?
Die Zuständigkeit der Durchführung des Produktsicherheitsgesetzes und der sich darauf stützenden Rechtsverordnungen obliegt dem Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV), Abteilung IX 5, Referat IX 50.
Bestimmte Produktgruppen unterliegen spezialrechtlichen Regelungen, die in eigenen Rechtsvorschriften geregelt sind und durch andere Behörden überwacht werden, beispielsweise Lebensmittel- und Bedarfsgegenstände, Kosmetika, Tabakerzeugnisse, Medizinprodukte, harmonisierte Bauprodukte, Arzneimittel, Waffen, ortsbewegliche Druckgeräte, Futtermittel, Funkgeräte, Biozide, Chemikalien, Kraftfahrzeuge.
Welche Ziele werden insbesondere verfolgt?
Wir setzen uns für den Schutz von Beschäftigten und Verbrauchern vor unsicheren Produkten sowie für die Sicherstellung des freien Warenverkehrs und gleicher Wettbewerbsbedingungen in Deutschland und im gesamten Europäischen Binnenmarkt ein. Wir fördern eine unter uns Ländern optimal abgestimmte Überprüfung der Sicherheit von Produkten auf dem Markt.
Produkt melden
Wenn Sie ein möglicherweise unsicheres Produkt melden wollen, beachten Sie bitte, dass folgende Angaben für die Bearbeitung notwendig sind. Die Anzeige kann auch anonym erfolgen. Bei einem Online-Kauf ist die Angabe Ihres Wohnorts erforderlich, um Ihre Anzeige an die für Ihren Wohnort zuständige Marktüberwachungsbehörde abgeben zu können, wenn Ihr Wohnsitz außerhalb von Schleswig-Holstein liegt:
Person (Name, Anschrift, Telefonnummer)
Händler, bei dem das Produkt gekauft wurde (Firmenname, Adresse)
Produkt (Typbezeichnung, Serien-Nummer, evtl. Fotos, wann gekauft)
Hintergrund der Meldung (z.B. Unfall, Verletzung, Mängel, Schaden, evtl. Fotos)
Maßnahmen von Ihrer Seite (Was haben Sie bereits unternommen? Zum Beispiel Umtausch und so weiter, gibt es Aussagen vom Händler oder Hersteller).
Bitte nutzen Sie für die Kontaktaufnahme mit der zuständigen Stelle im Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz folgende E-Mail-Adresse:
Um eine Nachricht an die Zentralredaktion des Zuständigkeitsfinders Schleswig-Holstein bezüglich technischer und redaktioneller Belange zu senden, benutzen Sie bitte das folgende Kontaktformular.
Über dieses Formular ist keine Kontaktaufnahme zur Verwaltung möglich. Solche Meldungen werden weder bearbeitet noch weitergeleitet. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall direkt an Ihre Kommune (hier geht es zur Behördensuche).
Nachfolgend die zum Produktsicherheitsrecht gehörenden deutschen und europäischen Rechtsnormen:
ProdSV – Elektrische Betriebsmittel – Richtlinie Nr. 2014/35/EU
ProdSV – Spielzeug – Richtlinie Nr. 2009/48/EG
ProdSV– Einfache Druckbehälter – Richtlinie Nr. 2014/29/EU
(7. ProdSV) ersetzt durch das Gasgerätedurchführungsgesetz i.V.m. der Verordnung (EU) Nr. 2016/426
(8. ProdSV) ersetzt durch das PSA-Durchführungsgesetz i.V.m. der Verordnung (EU) Nr. 2016/425
ProdSV – Maschinen – Richtlinie Nr. 2006/42/EG
ProdSV – Sportboote – Richtlinie Nr. 2013/53/EU
ProdSV – Explosionsschutz – Richtlinie Nr. 2014/34/EU
ProdSV – Aufzüge – Richtlinie Nr. 2014/33/EU
ProdSV – Aerosolpackungen – Richtlinie Nr. 75/324/EWG
ProdSV – Druckgeräte – Richtlinie Nr. 2014/68/EU
BImSchV – Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung
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