Auf dieser Seite wird der Verlauf der Jahresmittelwerte für Stickstoffdioxid seit dem Jahr 1980 dargestellt.
Letzte Aktualisierung: 26.06.2025
Luftschadstoffkonzentrationen für Stickstoffdioxid in Schleswig-Holstein
Bei Stickstoffdioxid sind größere Rückgänge in der Regel mit Änderungen der Verkehrssituation verbunden. 2020 gab es erstmalig an den verkehrsexponierten Messstandorten in Schleswig-Holstein für Stickstoffdioxid keine Überschreitungen des Jahresmittelwertes von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft (µg/m³). Der Grenzwert trat im Jahr 2010 in Kraft.
Beurteilungsmaßstäbe
Beurteilungsmaßstab 1 nach 39. BImSchV: Jahresmittelwert
Grenzwert seit 1.1.2010: 40 µg/m³ dürfen im Jahr nicht überschritten werden Obere Beurteilungsschwelle (OBS): 32 µg/m³ dürfen im Jahr nicht überschritten werden Untere Beurteilungsschwelle (UBS): 26 µg/m³ dürfen im Jahr nicht überschritten werden
Beurteilungsmaßstab 2 nach 39. BImSchV: Stundenmittelwert
Grenzwert seit 1.1.2010: 18 Überschreitungen des Stundenmittelwertes von 200 µg/m³ im Jahr sind zulässig. Obere Beurteilungsschwelle (OBS): 18 Überschreitungen des Stundenmittelwertes von 140 µg/m³ im Jahr sind zulässig. Untere Beurteilungsschwelle (UBS): 18 Überschreitungen des Stundenmittelwertes von 100 µg/m³ im Jahr sind zulässig.
Jahresmittelwerte für Stickstoffdioxid - Grafik
Die Abbildung zeigt die Entwicklung der Jahresmittelwerte für Stickstoffdioxid seit 1980.
Informationen zur Luftqualität beim Umweltbundesamt
(Externe Seiten)
Alle Bundesländer senden ihre Messdaten zur Luftqualität zum Umweltbundesamt (UBA). Die Daten werden in einer Datenbank gesammelt, einheitlich verarbeitet und zur Information der Öffentlichkeit in das "Luftdatenportal" im Internet und in die "Luftqualitäts-App" zur Nutzung für Smartphones und Tablets übertragen. Im Internet stehen außerdem noch viele zusätzliche Informationen rund um das Thema "Luft" zur Verfügung.
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