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Thema : Lehrerinnen und Lehrer

Schwerbehindertenvertretung und Nachteilsausgleich

Die Schwerbehindertenvertretungen stehen schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten oder langzeiterkrankten Lehrkräften sowie Lehrkräften im Vorbereitungsdienst beratend und helfend zur Seite.

Letzte Aktualisierung: 01.01.2026

Die Schwerbehindertenvertretungen stehen schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten oder langzeiterkrankten Lehrkräften sowie Lehrkräften im Vorbereitungsdienst beratend und unterstützend zur Seite. Für schwerbehinderte Beschäftigte gilt, dass die besondere Fürsorge- und Förderungsverpflichtung ihnen gegenüber über die allgemeine beamten- und arbeitsrechtliche Fürsorge hinausgeht.

Aufgaben

Die Schwerbehindertenvertretungen in Schleswig-Holstein beraten schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte oder langzeiterkrankte Lehrkräfte sowie Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst und unterstützen bei Anträgen an das Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit (LASG) zur Feststellung oder Neufestsetzung des Grades der Behinderung. Auch können sich Schulleitungen jederzeit vertrauensvoll bei Fragen an die Schwerbehindertenvertretungen wenden.

Die Schwerbehindertenvertretungen für Lehrkräfte

  • überwachen die Einhaltung der Gesetze, Verordnungen, Erlasse für schwerbehinderte Menschen,
  • beraten Personalräte, Schulleitungen und Personalverantwortliche in Fragen des Schwerbehindertenrechts,
  • informieren über Nachteilsausgleiche für schwerbehinderte und gleichgestellte Lehrkräfte sowie für schwerbehinderte und gleichgestellte Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst,
  • informieren und beraten über Pflichtstundenermäßigung nach schwerer und/oder längerer Erkrankung,
  • beraten bei der Eingliederung schwerbehinderter Menschen ins Arbeitsleben wie zum Beispiel beim „Betrieblichen Eingliederungsmanagement“ (BEM),
  • beraten vor Amtsarztbesuchen bei Überprüfung der Dienstfähigkeit bzw. auf begrenzte Dienstfähigkeit sowie bei geplanten Reaktivierungen,
  • beraten bei Versetzungen, Abordnungen und Neueinstellungen.

Die Schwerbehindertenvertretungen für Lehrkräfte nehmen ihre Aufgabe auf der Grundlage des „Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen“ wahr.

Rechtsgrundlagen

  • Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) vom 1. Januar 2018 in der jeweils gültigen Fassung
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  • Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) vom 17. Juni 2008 in der jeweils gültigen Fassung
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  • Landesbeamtengesetz (LBG) vom 26. März 2009 in der jeweils gültigen Fassung
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  • Beamtenversorgungsgesetz SH (SHBeamtVG) vom 26. Januar 2012 in der jeweils gültigen Fassung
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  • Landesbesoldungsgesetz (SHBesG) vom 16. Februar 2012 in der jeweils gültigen Fassung
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  • Integrationsvereinbarung, Vereinbarung nach § 59 MBG in der jeweils gültigen Fassung
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  • Pflichtstundenverordnung (PflichtStVO) vom 30. April 2014 in der jeweils gültigen Fassung
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Nachteilsausgleiche

Nachteilsausgleiche sollen schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellten behinderten Menschen helfen, behinderungsbedingte Nachteile - soweit möglich - zu kompensieren. Es gibt festgeschriebene Nachteilsausgleiche und spezifische, auf die Behinderung bezogene Nachteilsausgleiche im Rahmen der besonderen Fürsorgepflicht. Bei Lehrkräften im Vorbereitungsdienst gibt es der Situation angepasste Regelungen.

Nachteilsausgleiche im Schulbereich sind in nachfolgenden Bereichen möglich:

  • Behindertengerechte Ausstattung des Arbeitsplatzes,
  • Pflichtstundenermäßigung nach § 4 der Pflichtstundenverordnung,
  • Befreiung von Mehrarbeit,
  • Befreiung vom Vertretungsunterricht,
  • früher einsetzende Altersermäßigungen,
  • besondere Berücksichtigung bei Versetzung und Abordnung,
  • besondere Berücksichtigung bei Fortbildungen,
  • Diensterleichterungen zur Wiederherstellung der Gesundheit,
  • Besuch von Versammlungen der Schwerbehindertenvertretungen

Weitere Möglichkeiten im Rahmen der besonderen Fürsorgepflicht:

  • Stundenplangestaltung,
  • Lage der Klassenräume,
  • Klassenausflüge und Klassenfahrten,
  • Klassenführung,
  • Aufsichtsführung,
  • Parkplatz,
  • Prüfungen,
  • Dienstliche Beurteilungen

Art und Umfang der Nachteilsausgleiche sind von der Art und Schwere der Behinderung abhängig. Hier haben die Schwerbehindertenvertretungen eine Expertise entwickelt.

Organisation der Schwerbehindertenvertretungen im Bereich der Schulen

Die Schwerbehindertenvertretungen vor Ort:

Das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur in Schleswig-Holstein legt in Absprache mit dem Integrationsamt für die Dauer einer Wahlperiode die Bezirke/Kreise und Abgrenzungen der örtlichen Schwerbehindertenvertretungen fest. Dabei wird auf der einen Seite nach Regionen und andererseits nach Schularten
unterschieden.

Die örtliche Schwerbehindertenvertretung berät und betreut die schwerbehinderten Lehrkräfte in ihrem Bezirk/Kreis. Die schwerbehinderten Lehrkräfte in einem solchen Bezirk/Kreis wählen eine örtliche Schwerbehindertenvertretung. Diese nimmt an den Sitzungen der Schulleiterdienstversammlungen oder Arbeitskreisen ihrer Region teil.

Bei Problemen und Fragen wenden Sie sich vertrauensvoll an die für Sie zuständige örtliche Schwerbehindertenvertretung. Die Kontaktdaten finden Sie unter mehr lesen

Die Hauptschwerbehindertenvertretung (HSV-L):

Die Schwerbehindertenvertretungen aus den Bezirken/Kreisen aller Schularten wählen eine Hauptschwerbehindertenvertretung, die die Arbeit der regionalen Schwerbehindertenvertretungen koordiniert. Diese kann an allen Sitzungen des jeweiligen Hauptpersonalrats der Lehrkräfte teilnehmen und ist zuständig für die Angelegenheiten,
die auf der Ebene des Bildungsministeriums entschieden werden.

Kontakt

Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Geschäftszimmer des Hauptpersonalrates Lehrkräfte
Nicola Schierle
Brunswiker Straße 16-22
24105 Kiel
Telefonn 0431 988-2581
E-Mail:

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