Für den Bereich der Lebensmittelsicherheit sind verschiedene Berhörden zuständig.
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein (MLLEV)
Zu den Aufgaben des Ministeriums für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein gehören die Mitarbeit bei der Weiterentwicklung des Lebensmittelrechts sowie eine ständige Abstimmung mit den anderen Bundesländern, um eine einheitliche Umsetzung der Gesetze und Verordnungen zu gewährleisten.
Das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein nimmt als oberste Lebensmittelüberwachungsbehörde des Landes die Fachaufsicht über die Kreise und kreisfreien Städte sowie die Dienst- und Fachaufsicht über das Landeslabor Schleswig-Holstein wahr.
Fachaufsicht bedeutet die Aufsicht über die rechtmäßige und zweckmäßige Wahrnehmung der Zuständigkeiten, die den Kreisen und kreisfreien Städten sowie dem Landeslabor für den Bereich der Lebensmittelüberwachung übertragen wurden. Die Dienstaufsicht erstreckt sich auf die innere Ordnung, die allgemeine Geschäftsführung und die Personalangelegenheiten des Landeslabors.
Landeslabor Schleswig-Holstein (Lebensmittel-, Veterinär- und Umweltuntersuchungsamt)
Im Landeslabor arbeiten wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fachrichtungen Veterinärmedizin und Lebensmittelchemie zusammen mit Laborkräften an der Untersuchung und Begutachtung der eingesandten Proben. Je nach der Art der Probe wird auf Rückstände, Schadstoffe oder mikrobiologische Belastungen untersucht. Es wird überprüft, ob die Zusammensetzung des Produktes den gesetzlichen Bestimmungen entspricht und ob die Angaben auf dem Etikett zutreffen. Über das Ergebnis dieser Untersuchungen wird ein Gutachten geschrieben, das bei einer Beanstandung den Überwachungsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte als Grundlage für ihr weiteres Vorgehen dient.
Kreise und kreisfreie Städte
Die Kreise und kreisfreien Städte sind zuständig für die Überwachung der Herstellung und des Handels mit Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen. Diese Aufgabe wird von Veterinärinnen und Veterinären sowie speziell hierfür ausgebildeten Lebensmittelkontrolleurinnen und -kontrolleuren wahrgenommen. Bei Fragen oder Problemen im Zusammenhang mit Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln oder Bedarfsgegenständen sind die Kreise und kreisfreien Städte die zuständigen AnsprechpartnerInnen.
AnsprechpartnerInnen
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein
Abteilungsleitung (Vertretung): Raju Sharma
Telefon: 0431/988-5142
E-Mail:
Referat 50: Grundsatz- und Rechtsangelegenheiten, Datenmanagement, Nachhaltigkeit, Dialog Zukunft, Landwirtschaft
Leitung: Raju Sharma
Telefon: 0431 988-5142
E-Mail:
Referat 51: Zertifizierte landwirtschaftliche Erzeugnisse, Vermarktungsnormen, alkoholische Getränke, Nahrungsergänzungsmittel, Novel Food und Lebensmittel für spezielle Gruppen
Leitung: Dr. Beate Petersen
Telefon: 0431 988-4299
E-Mail:
beate.petersen@mllev.landsh.de
Referat 52: Lebensmittel pflanzlicher Herkunft, Bedarfsgegenstände, kosmetische Mittel u. Tabakerzeugnisse
Leitung: Dr. Peter Seulen
Telefon: 0431 988-7366
E-Mail:
peter.seulen@mllev.landsh.de
Referat 53: Lebensmittel tierischer Herkunft
Leitung: Dr. Corinna Jüptner
Telefon: 0431 988 7333
E-Mail:
karen.lorenz@mllev.landsh.de
Referat 54: Produktsicherheit, Interdisziplinäres Kontrollteam, Koordinierungsstelle Export
Leitung: Dr. Karen Lorenz
Telefon: 041 988-7321
E-Mail:
karen.lorenz@mllev.landsh.de
Landeslabor Schleswig-Holstein
Im Landeslabor arbeiten wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fachrichtungen Veterinärmedizin und Lebensmittelchemie zusammen mit Laborkräften an der Untersuchung und Begutachtung der eingesandten Proben. Je nach der Art der Probe wird auf Rückstände, Schadstoffe oder mikrobiologische Belastungen untersucht. Es wird überprüft, ob die Zusammensetzung des Produktes den gesetzlichen Bestimmungen entspricht und ob die Angaben auf dem Etikett zutreffen. Über das Ergebnis dieser Untersuchungen wird ein Gutachten geschrieben, das bei einer Beanstandung den Überwachungsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte als Grundlage für ihr weiteres Vorgehen dient.
Leiterin des Landeslabors: Dr. Christine Bothmann
Telefon: 04321 904-610
Telefax: 04321 904-619
E-Mail:
…
AnsprechpartnerInnen