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Thema : Landwirtschaft in Schleswig-Holstein

Ausgleich von landwirtschaftlichen Schäden durch ziehende Wildgänse

Letzte Aktualisierung: 05.05.2025

Ab sofort können Landwirtinnen und Landwirte in Schleswig-Holstein eine Entschädigung für Fraßschäden durch ziehende Wildgänse beantragen. Mit dem neuen Verfahren ergänzt die Landesregierung bestehende Förderinstrumente und unterstützt gezielt Betriebe, die von den zunehmend auftretenden Schäden auf ihren Flächen betroffen sind – insbesondere in den von Wildgänsen stark frequentierten Regionen an der Westküste und auf den Inseln.

Grundsätzlich gilt: Landwirtinnen und Landwirte können jeweils bis zum 15. Juni des Folgejahres eine Entschädigung beantragen, wenn auf ihren landwirtschaftlichen Flächen Gänsefraßschäden durch ziehende Wildgänse zwischen dem 1. Oktober und dem 31. Mai nachgewiesen worden sind. Voraussetzung ist, dass der Schaden durch einen Sachverständigen oder ein Versicherungsunternehmen festgestellt worden ist.

Das Landwirtschaftsministerium setzt bei der Schadensabwicklung auf ein pauschaliertes Verfahren, bei dem die Fraßschäden in drei Schadensklassen (SK) eingestuft werden. Die Berechnung des Schadenwertes erfolgt dabei auf Basis der von der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein zur Verfügung gestellten Deckungsbeiträge. Die minimale Entschädigungsgrenze je Betrieb liegt bei 500 Euro – die Obergrenze bei 25.000 Euro.

Im Folgenden finden Sie alle wichtigen Unterlagen zum Antragsverfahren:

Richtlinie

Antragsformular

Flächennachweis zum Antrag (Tabelle)

Pauschalen Gänseschäden (Tabelle)

Fragen und Antworten (FAQ)

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