Die Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie ermöglicht mittels der Lärmkarten eine Bewertung der Lärmbelastung für Bürger und Gemeinden. Aktionspläne zielen auf eine Verbesserung der Gesundheit und Lebensqualität.
Lärm als psychosozialer Stressfaktor beeinträchtigt nicht nur das subjektive Wohlempfinden und die Lebensqualität, indem er stört und belästigt. Lärm beeinträchtigt auch die Gesundheit im engeren Sinn. Er aktiviert das autonome Nervensystem und das hormonelle System. Die Folge: Veränderungen bei Blutdruck, Herzfrequenz und anderen Kreislauffaktoren. Der Körper schüttet vermehrt Stresshormone aus, die ihrerseits in Stoffwechselvorgänge des Körpers eingreifen. Die Kreislauf- und Stoffwechselregulierung wird weitgehend unbewusst über das autonome Nervensystem vermittelt. Die autonomen Reaktionen treten deshalb auch im Schlaf und bei Personen auf, die meinen, sich an Lärm gewöhnt zu haben. Als Langzeitfolgen chronischer Lärmbelastung sind beispielsweise arteriosklerotische Veränderungen („Arterienverkalkung”), Bluthochdruck und bestimmte Herzkrankheiten einschließlich Herzinfarkt und andere Risikofaktoren zu nennen, wie Blutfette, Blutzucker, Gerinnungsfaktoren.
Es sind auch wirtschaftliche Nutzen von Lärmminderungsmaßnahmen kurz, mittel und/oder langfristig zu sehen:
- Steigerung oder Erhalt der Wohn- und damit der Immobilienwerte, was sich letztendlich auch in höheren Steuereinnahmen niederschlagen kann.
- Steigerung oder Erhalt der touristischen Attraktivität.
- Verbesserte Koordinierung bei Planung und Abstimmung der Belange der großen Städte und kleineren Gemeinden über die gemeindlichen Grenzen und die Landesgrenzen hinweg.
- Einfachere Entwicklung einer langfristigen Strategie zur Lärmminderung („Lärmmanagement") im Zusammenwirken mit anderen Planungen.
- Synergien mit Bauleitplanungen, Verkehrsentwicklungsplanungen und anderen Plänen bei der Aufstellung und Zielerreichung (z.B. Vorwegnahme einzelner Prüfungen, Gutachten und Abwägungen).
Lärmaktionsplanung bedeutet auch mehr Transparenz für die Öffentlichkeit, was für den Lärmschutz möglich und was z.B. aus Gründen der Verhältnismäßigkeit nicht realisierbar ist. Dabei kommt es darauf an, in der Öffentlichkeit keine überzogenen Erwartungen zu wecken, denn nicht alles Wünschenswerte wird - gerade unter Kostengesichtspunkten - auch zu realisieren sein. Andererseits ist es jedoch eine wesentliche Zielsetzung der Richtlinie, die Möglichkeiten zu analysieren und das Notwendige und Machbare zu realisieren.