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Thema : Kulturförderung

Literaturförderung

Die Landesregierung unterstützt in Schleswig-Holstein über die institutionelle Förderung des Literaturhaus Schleswig-Holstein hinaus auch durch die Förderung von einzelnen Projekten.

Letzte Aktualisierung: 03.07.2023

Dies können beispielsweise Literaturtage, Lesungen, Veranstaltungen, Tagungen und Ausstellungen sein.

Wer kann gefördert werden?

Literarische Gesellschaften sowie Vereine, Verbände, die ihren Sitz in Schleswig-Holstein haben.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung müssen erfüllt sein.

Wie muss der Antrag gestellt werden?

Bitte nutzen Sie zur Antragstellung das elektronisch ausfüllbare Antragsformular.
Zu einem Antrag gehören immer eine ausführliche Projektbeschreibung, ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan (z. B. mit der Angabe des Eigenanteils, öffentlichen und privaten Zuschüsse etc.) beigefügt werden.

Wann endet die Antragsfrist?

Anträge auf Projektförderung können jederzeit gestellt werden. Bitte beachten Sie jedoch, dass bereits begonnene Projekte nicht mehr gefördert werden können. Eine rechtzeitige Antragstellung vor Beginn eines Projektes ist daher unerlässlich.


Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein
Kulturabteilung
Ulrike Knott
Referat III 42
Postfach 7124
24171 Kiel
oder per E-Mail:

Telefonische Auskünfte erhalten Sie unter: 0431 988-5865

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