Hinzu kommt, dass die Überprüfung der Abstände zwischen Warftrand und Gebäude ergibt, dass ein Sicherheitsabstand von 7 m nicht überall eingehalten wird. Im Norden beträgt der Abstand 4,0 m und im Süden sogar nur 0,9 m bis 1,1 m.
Da das Warftplateau eine geringere Höhe als das HW100 aufweist und darüber hinaus die Abstände zwischen Halligkante und Gebäuden teilweise geringer sind als 7 m, liegt in Bezug auf das Sicherheitskriterium eine klare Unterbemessung bzw. ein großes Sicherheitsdefizit vor. Allerdings handelt es sich um eine unbewohnte Warft.
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