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Thema : Kinder- und Jugendhilfe

Allgemeine Informationen zur Kinder- und Jugendhilfe

 Gesetzliche Grundlagen und Aufgabengebiete der Kinder- und Jugendhilfe

Letzte Aktualisierung: 17.11.2022

Gesetzliche Grundlagen


Das Bundesgesetz zur Kinder- und Jugendhilfe ist im SGB VIII (Sozialgesetzbuch Nummer VIII) geregelt und beschreibt die Grundaufgaben wie folgt:

  • Förderung von Kindern und Jugendlichen in ihrer Entwicklung, beispielsweise durch Angebote von Einrichtungen im Rahmen der Jugendarbeit
  • Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
  • Vermeidung und Abbau von Benachteiligungen aufgrund der Herkunft oder Identität
  • Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz, um durch Informationen und Beratung Gefährdungen entgegenzuwirken
  • Hilfe für junge Erwachsene in besonders schwierigen Situationen
  • Beratung und Unterstützung von Eltern und anderen Erziehungsberechtigten bei der Erziehung ihrer Kinder
  • Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege
  • Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung und Inobhutnahme
  • Positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen.

Die Ausführung des SGB VIII wird in Schleswig-Holstein mittels des JuFöG (Jugendförderungsgesetz) und über das Kindertagesfördergesetz geregelt. Das Land hat dabei die Aufgabe, die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine gelingende Kinder- und Jugendhilfe zu setzen. Zudem fördert das Land unterschiedliche Institutionen, Verbände, Projekte und die Kommunen zur Umsetzung der Kinder- und Jugendhilfe vor Ort.

Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für die Aufgabenbereiche der Kinder- und Jugendhilfe vor Ort sind die örtlichen Jugendämter der Städte oder Landkreise. Sie müssen dafür sorgen, dass geeignete und notwendige Angebote für alle Kinder und Jugendlichen gleichermaßen zur Verfügung stehen bzw. geschaffen werden. Dabei werden zahlreiche Angebote auch von freien Trägern (Vereine, Initiativen, Wohlfahrtsorganisationen,…) der Kinder- und Jugendhilfe umgesetzt.

Fortbildungsangebote

Das Land Schleswig-Holstein als überörtlicher Träger der Jugendhilfe ist für die Fortbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Jugendhilfe zuständig. Die Fortbildungsangebot umfassen die Bereiche Kinder- und Jugendschutz - Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit- Beteiligung von Kindern und Jugendlichen - Schwangerschaft, Familie und Erziehung.

Veranstaltungen

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