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Thema : Kinder- und Jugendhilfe

Leitfaden zur vorläufigen Inobhutnahme nach § 42a SGB VIII für Jugendämter

Letzte Aktualisierung: 30.05.2017

Vorläufige Inobhutnahme nach § 42a SGB VIII – Ein Leitfaden für die Jugendämter in Schleswig-Holstein

Leitfaden zur vorläufigen Inobhutnahme nach § 42a SGB VIII für Jugendämter  (PDF, 234KB, Datei ist nicht barrierefrei)

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