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Thema : Justizvollzug

Diplom-Verwaltungswirt/ -in (FH)

Diplom-Verwaltungswirte/ -innen (FH) gehören der Laufbahn der Fachrichtung Justiz, Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt, Laufbahnzweig Vollzugs- und Verwaltungsdienst im Justizvollzug an. Sie nehmen innerhalb einer Justizvollzugsanstalt eine wichtige „Schlüssel-“Funktion wahr. Zusammen mit den anderen im Vollzug tätigen Berufsgruppen wirken sie entscheidend an der Resozialisierung der Gefangenen mit.

Letzte Aktualisierung: 30.03.2015

Berufsbild

Der Aufgabenbereich der Beamtinnen und Beamten des Vollzugs- und Verwaltungsdienstes ist vielfältig. Er berührt alle Bereiche einer Justizvollzugsanstalt und ist i.d.R. mit einer Vorgesetztenfunktion verbunden.

Vollzugsabteilungsleiter/ -in

Die Vollzugabteilungsleiter/ -innen leiten Vollzugsabteilungen und treffen eigenverantwortlich die für die Vollzugsgestaltung auf der Vollzugsabteilung erforderlichen Entscheidungen, die die Behandlung der Gefangenen und die Sicherheit auf der Abteilung betreffen.

Leiter/ -in der Arbeitsverwaltung

Die Leiter/ -innen der Arbeitsverwaltung sind für Beschaffung wirtschaftlich ergiebiger Arbeit und für die Aus- und Weiterbildung der Gefangenen zuständig. Sie sind für alle mit dem Arbeitseinsatz der Gefangenen verbundenen Maßnahmen verantwortlich und führen die Arbeits- und Ausbildungsbetriebe (z.B. Tischlerei, Schlosserei, Druckerei, Bäckerei pp.) unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Aspekte.
Leiter/ -in der Wirtschaftsverwaltung
Die Leiter/ -innen der Wirtschaftsverwaltung sind für die Versorgung der Ge-fangenen und der Justizvollzugsanstalt mit Verpflegung und anderen Bedarfsgütern zuständig. Sie planen und bewirtschaften die zur Verfügung stehenden Haushaltmittel.
Leiter/ -in der Bauverwaltung
Die Leiter/ -innen der Bauverwaltung sind an der Planung und Ausführung aller Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie der Bauunterhaltung beteiligt, wobei ihr bzw. ihm eine koordinierende und informierende Mitwirkung zwi-schen den beteiligten Stellen zukommt.
Leiter/ - in der Hauptgeschäftsstelle
Die Leiter/ -innen der Hauptgeschäftsstelle sind für alle Personalangelegenheiten der Bediensteten in der Anstalt zuständig.

Darüber hinaus können erfahrene und besonders geeignete Bedienstete des Voll-zugs- und Verwaltungsdienstes in herausgehobenen Funktionen eingesetzt werden als:

  • Verwaltungsleiter/ -in
  • Leiter/ -in von Anstalten / Teilanstalten
  • Vollzugsleiter/ -in

Einstellungsvoraussetzungen / Berufliche Anforderungen

Die Bediensteten des Vollzugs- und Verwaltungsdienstes in der Laufbahn der Fachrichtung Justiz gehören der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt an.
In den Vorbereitungsdienst der Laufbahn der Fachrichtung Justiz, Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt, Laufbahnzweig Vollzugs- und Verwaltungsdienst im Justizvollzug kann eingestellt werden, wer

1. Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist oder

  • eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder
  • eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder
  • eines Drittstaates, dem Deutschland und die Europäische Union ver-tragliche einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeräumt haben, besitzt,

2. die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten, und

3. die Bildungsvoraussetzungen nach § 20 Abs. 1 der Allgemeinen Laufbahnverordnung (ALVO) vom 19. Mai 2009 (GVOBl. Schl.-H. 236), geändert durch Verordnung vom 24. Mai 2012 (GVOBl. Schl.-H. S. 516, ber. S. 614), erfüllt, d.h.das heißt eine Hochschulzugangsberechtigung nach § 39 Hochschulgesetz (HSG) vom 28. Februar 2007 (GVOBl. Schl.-H. S. 184), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 12. Dezember 2008 (GVOBl. Schl.-H. S. 791), nachweisen kann.

Die Ausbildung im Vollzugs- und Verwaltungsdienst ist auf die besonderen Belange des Justizvollzuges ausgerichtet. Modernes Personalmanagement, betriebswirtschaftliches Denken, verantwortliches Arbeiten und die Fähigkeit in einem Team zu arbeiten ist erforderlich. Der Beruf erfordert Verantwortungsbewusstsein, Einfühlungsvermögen, Durchsetzungsfähigkeit, Belastbarkeit und Kommunikationsfähigkeit.

Inhalte der Ausbildung / Ausbildungsgang

Ziel der Ausbildung ist es, den anspruchsvollen Aufgaben des Justizvollzuges pro-fessionell und mit überzeugender Persönlichkeit gerecht zu werden. Die Anwärterinnen und Anwärter sollen befähigt werden, rechtsstaatlich, situationsangemessen und konfliktmindernd unter Berücksichtigung psychologischer Verhaltensmuster ihre Führungsverantwortung wahrzunehmen.

Die Ausbildung der Anwärterinnen und Anwärter erfolgt im Rahmen des dreijährigen Vorbereitungsdienstes, der sich je zur Hälfte in ein Studium an der Fachhochschule für Rechtspflege NRW in Bad Münstereifel und fachpraktische Studienzeiten in den Justizvollzugsanstalten gliedert:

01. August bis 31. August (1 Monat):
Praktische Einführung in einer Justizvollzugseinrichtung

01. September bis 30. April (8 Monate):
Fachwissenschaftliches Studium I

Lehrveranstaltungen im Zivilrecht und Handelsrecht, im Strafrecht und Vollstre-ckungsrecht, in der Betriebswirtschaftslehre, Personalverwaltung (Beamten- und Tarifrecht) und Vollzugsverwaltung (z.B. Arbeitsverwaltung, Vollstreckung) sowie in Psychologie.

01. Mai bis 31. Dezember (8 Monate):
Fachpraktische Ausbildung I in Justizvollzugseinrichtungen des Landes

01. Januar bis 31. Juli (7 Monate):
Fachwissenschaftliches Studium II

vertiefende Lehrveranstaltungen u.a. in der Betriebswirtschaftslehre, in der Personalverwaltung und Vollzugsverwaltung (z.B. Sozialgesetzbuch, Vollstreckung, im Vollstreckungsrecht, in der Kommunikation und Kriminologie.

01. August bis 30. April (9 Monate):
Fachpraktische Ausbildung II in Justizvollzugseinrichtungen des Landes

01. Mai bis 31. Juli (3 Monate):
Fachwissenschaftliches Studium III

Wiederholung und Vertiefung aller Fächer; Anfertigung der Prüfungsklausuren in der zweiten Julihälfte.
Das Studium erfolgt in Studiengruppen mit in der Regel 20 bis 25 Studierenden. Es lehren die Professoren, Dozentinnen und Dozenten sowie Lehrbeauftragte der Fachhochschule für Rechtspflege.
Das Studium schließt mit einer Staatsprüfung in Form der Laufbahnprüfung ab. Sie besteht aus sieben Klausuren und einer mündlichen Prüfung.
Nach bestandener Prüfung verleiht die Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen den akademischen Grad “Diplom-Verwaltungswirtin (FH)“ oder Diplom-Verwaltungswirt (FH)“. Mit bestandener Prüfung endet auch das Beamtenverhältnis auf Widerruf.

Vergütung

Während der Ausbildung erhalten Nachwuchskräfte Bruttobezüge in Höhe von:
Anwärtergrundbetrag 1.061,22 €
Zulage bei Justizvollzugsanstalten 120,00 € (nicht während des Studiums)
ggfs. Familienzuschlag (verheiratet) 122,70 €
Gesamt: 1.303,92 €

(Stand 2014)

Außerdem werden vermögenswirksame Leistungen gewährt.
Die Bezüge sind zu versteuern, Sozialversicherungsbeiträge sind nicht abzuführen. Für Aufwendungen in Krankheitsfällen leistet das Land Schleswig-Holstein Beihilfen. Diese decken allerdings nur einen Teil der Kosten (bei Ledigen 50%). Der Abschluss einer privaten Krankenversicherung über den restlichen Prozentsatz wird empfohlen.

Nach bestandener Prüfung endet das Beamtenverhältnis auf Widerruf automatisch. Ein Anspruch auf Übernahme besteht nicht. Mit Übernahme in das Beamtenverhält-nis auf Probe (dazu § 4 BeamtStG) erhalten die Justizinspektorinnen und Justizin-spektoren Dienstbezüge der Besoldungsgruppe A 9:

Grundgehalt 2.296,41 €
Zulage bei Justizvollzugsanstalten 120,00 €

(Stand 2014)

zuzüglich ggfs. Familienzuschlag, Vermögenswirksame Leistungen und Stellenzulage.

Nach erfolgreicher Absolvierung einer Probezeit von drei Jahren (§ 10 BeamtStG, § 19 Abs. 2 LGB) erfolgt regelmäßig die Ernennung zur Beamtin oder zum Beamten auf Lebenszeit.

Beförderungs- und Aufstiegsmöglichkeiten

Beförderungsmöglichkeiten bestehen zur/zum Justizoberinspektor/ -in (A 10) und Justizamtfrau/ -mann (A 11) sowie ggf. zur/zum Justizamtsrätin/ -rat (A 12) und Justizoberamtsrätin/ -rat (A 13).
In Einzelfällen und bei Vorliegen der Voraussetzungen ist ein Aufstieg in die Lauf-bahngruppe 2, zweites Einstiegsamt, möglich.

Bewerbung und Auswahlverfahren

Die Einstellung von Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärtern für die Laufbahn der Fachrichtung Justiz, Laufbahngruppe 2.1, Laufbahnzweig Vollzugs- und Verwaltungsdienst im Justizvollzug erfolgtbei Bedarf zum 1. August eines Jahres.
Die vorhandenen Stellen werden öffentlich ausgeschrieben (Tagespresse, Internet). Die Zahl der Einstellungen richtet sich nach dem voraussichtlichen Bedarf an Beamtinnen und Beamten im Vollzugs- und Verwaltungsdienst.
Ihrem Bewerbungsschreiben fügen Sie bitte folgende Unterlagen bei:

  • tabellarischer Lebenslauf,
  • Fachhochschul- oder Reifezeugnis,
  • beglaubigte Kopien sonstiger Ausbildungs- und Berufsnachweise.

Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung werden bei entsprechender Eignung bevorzugt eingestellt. Der Nachweis der Behinderung ist der Bewerbung - in Kopie - beizufügen.
Frauen werden bei gleichwertiger Eignung und Befähigung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben vorrangig berücksichtigt.
Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben.

Ihre Bewerbung richten Sie bitte an die ausschreibende Justizvollzugseinrichtung.

Ansprechpersonen

Für weitere Fragen stehen Ihnen im Ministerium für Justiz, Kultur und Europa
Herr Ulrich Roth (0431/9883819) und
Frau Sabrina Rehbein (0431/9883814)
gerne zur Verfügung.

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