Die Bezahlkarte für Asylleistungsberechtigte in Schleswig-Holstein ist flächendeckend eingeführt. Anwendungsbestimmungen und Ausnahmen finden sich im Ausführungserlass zur Nutzung der Bezahlkarte des Landes Schleswig-Holstein:
Weitere Informationen für Nutzerinnen und Nutzer der Bezahlkarte finden sich in den Erklärvideos zur Bezahlkarte, die in vielen Sprachen herunterzuladen sind.
Erklärvideos zur Bezahlkarte
Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: