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Thema : Integration

Bezahlkarte in Schleswig-Holstein

Die Bezahlkarte für Asylleistungsberechtigte in Schleswig-Holstein ist flächendeckend eingeführt.

Letzte Aktualisierung: 01.06.2026

NFC-Kreditkartenzahlung. Frau zahlt mit kontaktloser Kreditkarte mit NFC-Technologie. Drahtlose Geldtransaktion.
Die Anforderungen an die Bezahlkarte umfassen u.a. die Funktion einer Debit-Karte.

Die Bezahlkarte für Asylleistungsberechtigte in Schleswig-Holstein ist flächendeckend eingeführt. Anwendungsbestimmungen und Ausnahmen finden sich im Ausführungserlass zur Nutzung der Bezahlkarte des Landes Schleswig-Holstein:

Leistungsgewährung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), Ausführungserlass zur Nutzung der Bezahlkarte

Weitere Informationen für Nutzerinnen und Nutzer der Bezahlkarte finden sich in den Erklärvideos zur Bezahlkarte, die in vielen Sprachen herunterzuladen sind.
Erklärvideos zur Bezahlkarte

Weitere Informationen für Beratungsstellen sind könen Sie hier herunterladen:
Informationen Bezahlkarte für Beratungsstellen

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