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Thema : Immissionsschutz

Vollzugsleitfaden „Genehmigung und Überwachung von Anlagen zur Herstellung von Wasserstoff durch die Elektrolyse von Wasser („Elektrolyseure“)“

Letzte Aktualisierung: 17.03.2025

Durch die Errichtung und den Betrieb von Elektrolyseuren zur Herstellung von Wasserstoff aus Wasser können schädliche Einwirkungen für die Umwelt und Umgebung z. B. aufgrund von Lärmemissionen, Störfällen oder der Eigenschaften der verwendeten Stoffe sowie der Produkte Wasserstoff und Sauerstoff auftreten. Um diese Beeinträchtigungen zu minimieren, hat der Gesetzgeber Vorschriften zum Schutz der Allgemeinheit, der Nachbarschaft, von Beschäftigten und Dritten erlassen. Das Immissionsschutzrecht ist hier heranzuziehen.

Der Vollzugsleitfaden der LAI gibt einen Überblick, nach welchen Verfahren Anlagen zur Herstellung von Wasserstoff genehmigt werden, wie das Genehmigungsverfahren abläuft, welche Unterlagen dazu benötigt werden und welche Behörden am Genehmigungsverfahren beteiligt sind. Darüber hinaus werden die Anforderungen an die Anlagensicherheit und Überwachung erläutert. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf den Betreiberpflichten. Der Leitfaden richtet sich somit insbesondere an diejenigen, die eine Genehmigung zum Betrieb einer Anlage zur Herstellung von Wasserstoff anstreben bzw. eine solche Anlage bereits betreiben.

Vollzugsleitfaden „Genehmigung und Überwachung von Anlagen zur Herstellung von Wasserstoff durch die Elektrolyse von Wasser („Elektrolyseure“)“

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