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Thema : Hochwasserrichtlinie

Strategische Umweltprüfung der Hochwasserrisikomanagementpläne (2026)

Letzte Aktualisierung: 09.03.2026

Für Fortschreibung der Hochwasserrisikomanagementpläne (HWRM-Pläne) sind nach § 35 Abs.1 Nr. 1 i.V.m. Anlage 5 Nr. 1.3 UVPG eine Strategische Umweltprüfung (SUP) durchzuführen und entsprechende Dokumente (Umweltbericht, Umwelterklärung) zu erarbeiten. Damit wird gewährleistet, dass aus der Durchführung der im HWRM-Plan festgelegten Maßnahmen die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen auf die in § 2 Abs. 1 UVPG genannten Schutzgüter

  1. Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit,
  2. Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt,
  3. Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft,
  4. kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie
  5. die Wechselwirkungen zwischen diesen Schutzgütern

sowie vernünftige Alternativen entsprechend den Vorgaben des § 40 UVPG ermittelt, beschrieben und bewertet sowie bereits bei der Ausarbeitung und vor der Veröffentlichung der HWRM-Pläne berücksichtigt werden. Für die SUP werden keine eigenen Daten erhoben. Die Auswertung erfolgt nur anhand vorhandener Daten und Unterlagen.

Vorschlag für einen Untersuchungsrahmen zur Strategischen Umweltprüfung

Der erste für die an der Umsetzung der HWRL beteiligten Behörden und Verbände relevante Verfahrensschritt ist die Festlegung des Untersuchungsrahmens für die zu erstellenden Umweltberichte (Scoping § 39 UVPG). Dies ist insbesondere an die „Behörden, deren umwelt- und gesundheitsbezogener Aufgabenbereich durch den Plan oder das Programm berührt wird“, gerichtet. Nachfolgend finden Sie die Scoping-Unterlagen für die FGE Eider und FGE Schlei/Trave sowie die FGG Elbe und für den schleswig-holsteinischen Elbeabschnitt.

Nach endgültiger Festlegung des Untersuchungsrahmens wird im Laufe des Jahres 2026 von der Flussgebietsbehörde, dem Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN) zu jedem Hochwasserrisikomanagementplan ein Umweltbericht erstellt.

Im Gegensatz zu den bekannten Umweltverträglichkeitsprüfungen im Rahmen von Planfeststellungsverfahren zu konkreten Einzelmaßnahmen geht es bei der SUP um die Gesamtwirkung eines Plans, hier der Hochwasserrisikomanagementpläne, also um die Summe sämtlicher negativer und positiver Auswirkungen bei der Planumsetzung.

Anhörung zur strategischen Umweltprüfung

Die Ergebnisse der Umweltprüfung müssen laut UVP-Gesetz gemeinsam mit dem Entwurf der Hochwasserrisikomanagementpläne zur Anhörung der Öffentlichkeit veröffentlicht werden. Die Auslegung der SUP-Umweltberichte und Hochwasserrisikomanagementpläne erfolgt genauso wie für die WRRL-Maßnahmenprogramme durch die Flussgebietsbehörde, das MEKUN.

Die Anhörung wird vom 22.12.2026 bis 22.06.2027 durchgeführt. Erklärung zur Barrierefreiheit (PDF, 450KB, Datei ist barrierefrei)

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