Extremwetterereignisse werden aufgrund des Klimawandels auch in Schleswig-Holstein zunehmen. Insbesondere Starkregen und Sturm können zu erheblichen Schäden führen: überflutete Keller, abgedeckte Dächer, im Schlamm versinkende Möbel, beschädigter Hausrat.
In den vergangenen Jahren sind mehrfach Starkregenereignisse in Schleswig-Holstein aufgetreten. Beispiele sind die Überflutungen im Mai 2024 in den Kreisen Ostholstein, Storman und Herzogtum-Lauenburg, bei denen zeitweise die Autobahn nicht mehr befahrbar war. Juli 2017 in Marne sowie im Juni 2016 in Kiel und der Abbruch der Premiere der Karl-May-Festspiele. Es gingen in kürzester Zeit erhebliche Regenmengen nieder und sorgten für teilweise großräumige Überflutungen mit entsprechenden Schäden. Schadenträchtige Niederschlagsereignisse treten nicht nur in Ballungszentren auf.
Grundsätzlich kann jeder von Naturgefahren getroffen werden. Insbesondere Starkregenereignisse und Schneefälle können überall auftreten.
Die Schäden an privatem Eigentum können kostspielig werden. Seien Sie sich deshalb des Risikos für Ihr Haus, Ihre Wohnung oder Ihren Betrieb bewusst. Treffen Sie Vorsorgemaßnahmen und sichern Sie sich mit einer Naturgefahrenversicherung (Elementarschadenversicherung) gegen unvorhersehbare Naturgefahren ab.
Das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN) und das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) zeigt mit der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein e. V., der Industrie- und Handelskammer Schleswig-Holstein (IHK), dem Bauernverband Schleswig-Holstein e. V. und dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GdV) Möglichkeiten zur Vorsorge auf – für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer und Mieterinnen und Mieter, für Unternehmen und Gewerbetreibende sowie für die Landwirtschaft.
Naturgefahren - Was ist das?
Die für Schleswig-Holstein relevanten Naturgefahren wie Starkregen, Hochwasser oder Sturm treten häufig in einem unerwarteten Ausmaß und mit einer geringen Vorwarnzeit auf. Die Anzahl und die Intensität dieser Naturereignisse werden zunehmen. Neben den vorgenannten Gefahren zählen auch Erdbewegungen (z.B. Erdbeben), Lawinen und Vulkanaus-brüche zu den Naturgefahren. Ihr Eintreten ist in Schleswig-Holstein aber kaum zu erwarten.
Was wird getan?
Staatliche und kommunale Vorsorge hat Grenzen. Gefahren sollte möglichst aus dem Weg gegangen werden. Dies ist bei Naturgefahren allerdings nur begrenzt möglich. Starkregen und Hochwasser können nicht verhindert werden. Auch Vorsorgemaßnahmen wie die Flächenvorsorge oder technische Schutzmaßnahmen haben eine begrenzte Wirkung. Da aus technischen und wirtschaftlichen Gründen kein vollständiger Schutz erreicht werden kann, greifen bei außergewöhnlichen Ereignissen Notfallpläne. Für die Schäden an privaten Gebäuden haften allerdings weder der Bund, noch das Land, noch die Gemeinden.
Was sollte ich tun?
Jeder und jede sollte den Schutz seines und ihres Hauses und Hausrats vor Naturgefahren überprüfen. Um Elementarschäden soweit wie möglich zu vermeiden, bieten sich bauliche Maßnahmen und angepasste Verhaltensweisen an und darüber hinaus die Absicherung über geeignete Versicherungen.
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