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Thema : Hochwasserrichtlinie

Das Wichtigste in Kürze

Letzte Aktualisierung: 16.10.2017

Naturgefahren können jeden treffen.

Überschwemmungen durch Starkregen verursachen große Schäden.

Der Staat sorgt zwar vor, um schwerste Schäden zu verhindern (Küsten- und Hochwasserschutz). Überschwemmungen durch Starkregen können jedoch nicht verhindert werden.

Bund, Länder und Gemeinden haften nicht für Schäden an Ihrem Eigentum.

Sie sollten daher selbst Vorsorge treffen, z. B. durch:

  • Rückstausicherung im Abwasserrohr einbauen
  • Schutzmaßnahmen an Gebäuden gegen eindringendes Wasser vornehmen
  • Wertvollen Hausrat nicht im Keller deponieren
  • Hausrat im Keller möglichst in Regalen lagern, nicht auf dem Boden.
  • Betriebe sollten Vorrats- und Warenlager gegen Überschwemmung schützen
  • Versicherung für den Schadenfall abschließen:
    - Elementardeckung in die Gebäudeversicherung einschließen und
    - Elementardeckung in die Hausrat- bzw. Inventarversicherung einschließen
    - Elementardeckung in die Betriebsunterbrechungsversicherung einschließen

Sprechen Sie die Versicherungsgesellschaft an, bei der Sie Ihr Gebäude, den Hausrat bzw. Ihr betriebliches Inventar versichert haben und bitten Sie sie um ein Angebot zur Mitversicherung von Elementarschäden.

Beachten Sie die vom Versicherer aufgestellten Obliegenheiten (Pflichten des Versicherungsnehmers), die für den Versicherungsschutz erfüllt sein müssen.

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