Die Personalkostentabelle für die Landesverwaltung Schleswig-Holstein gibt Personaldurchschnittskosten für Wirtschaftlichkeitsprüfungen nach § 7 LHO sowie sonstige Personalkostenermittlungen für den Bereich der allgemeinen Verwaltung an.
Personalkosten stellen Aufwände für die Landesverwaltung, z. B. einschließlich der Kosten für die Versorgung der Beamte/innen oder der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung dar. Die Kosten liegen daher deutlich über den Bezügen der Arbeitnehmer/innen und Beamte/innen.
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