In Schleswig-Holstein liegen die langjährigen Niederschläge im Mittel bei rd. 780 mm pro Jahr. Sie übertreffen Abfluss und Verdunstung, so dass es stetig zur Neubildung von durchschnittlich rd. 150 mm Grundwasser pro Jahr kommt. Dieses entspricht einer Wassermenge von 150 Litern je Quadratmeter. Das jährlich neugebildete Grundwasser steht als Grundwasserdargebot für den Naturhaushalt und die Nutzung durch den Menschen zur Verfügung. Regional kann die Neubildungsrate je nach Bodenart, Bewuchs und Niederschlagshöhe jedoch sehr unterschiedlich sein.
In Schleswig-Holstein werden pro Jahr rd. 2,3 Milliarden m3 Grundwasser neugebildet, wovon durchschnittlich nur ca. 10% für die öffentliche Trinkwasserversorgung genutzt werden. Die Wasserbilanz ist also insgesamt ausgeglichen und wird nicht nachteilig beeinträchtigt. Durch die regionale Unterschiedlichkeit der Neubildung und durch eine in Ballungsräumen konzentrierte Grundwassergewinnung können jedoch regional unausgewogene Wasserbilanzen auftreten. Dies ist nach § 47 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) nicht zulässig. Vielmehr ist das Grundwasser so zu bewirtschaften, dass eine Verschlechterung des mengenmäßigen Zustands vermieden und ein guter mengenmäßiger Zustand erhalten bleibt oder wieder hergestellt wird.
Treten signifikant anhaltende Trends fallender Wasserstände auf, welche auf Grundwasserentnahmen zurückzuführen sind, ist dies ein Hinweis darauf, dass die Grundwasserentnahmen, der Bedarf der Natur und die Neubildung nicht im Gleichgewicht stehen. Dieses ist durch zielgerichtete Bewirtschaftungsmaßnahmen zu vermeiden.
Die Abbildung 3 zeigt die mittlere langjährige Sickerwasserrate in Schleswig-Holstein (AG ANGEWANDTE GEOLOGIE/HYDROGEOLOGIE 2003). Die Berechnungen erfolgten nach dem Verfahren von RENGER & WESSOLEK (1990). Die hiermit ermittelte Sickerwasserrate ist die Wassermenge, die aus dem Niederschlag nach der Bodenpassage dem Grundwasser zugeht. Sie stellt mengenmäßig die Obergrenze der Grundwasserneubildung dar. Die Sickerwasserrate reduziert sich, wenn ein Teil des Niederschlages als Zwischenabfluss über die Oberflächengewässer aus dem System herausgeführt wird.
In der Regel wird die Sickerwasserrate als Durchschnittswert für 1 – 3 Dekaden ermittelt. Für die Untersuchungen in Schleswig-Holstein erstreckte sich dieser Bilanzzeitraum von 1973 – 2001. Hohe Sickerwasserraten zeigen eine Nord-Süd-Erstreckung im mittleren Teil Schleswig-Holsteins. Auch der Südwesten des Landes zeichnet sich durch hohe Sickerwasserraten aus. Im Ostteil hingegen, östlich einer Linie Ratzeburg/Kiel, sind sie deutlich niedriger. Dies ist auf die Abnahme der Niederschlagshöhen von Westen nach Osten zurückzuführen.
Die Entnahme von Grundwasser bedarf einer wasserrechtlichen Zulassung, in der auch die Fördermenge festgelegt wird. Damit verfügen die Wasserbehörden über die Möglichkeit, Einfluss auf die Höhe der Grundwasserförderung zu nehmen. Sie können so z.B. durch der Verringerung der zulässigen Entnahmehöchstmengen eine ausgeglichene Wasserbilanz bewirken bzw. wieder herstellen.
Voraussetzung für eine zielgerichtete Bewirtschaftungsplanung ist eine detaillierte Ermittlung der Wasserhaushaltsbilanz, welche sich nach einschlägigen Verfahren berechnen lässt. Umfangreiche Untersuchungen zur geologischen Schichtenfolge und zur Hydrologie des Grundwassers sowie der Einsatz numerischer Grundwassermodelle machen es möglich, die Auswirkungen tatsächlicher oder geplanter Grundwasserentnahmen für einen Untersuchungsraum zu bestimmen. Grundwassererkundungsprogramme liefern damit die naturwissenschaftliche Grundlage für die Bewirtschaftungsplanung. Die Frage, in welchem Umfang das so ermittelte Grundwasserdargebot tatsächlich genutzt werden kann, lässt sich jedoch nicht generell beantworten. Jede Grundwassernutzung stellt einen regionalen Eingriff in den Wasserhaushalt dar, welcher zwangsläufig immer zu Veränderungen des Naturzustandes führt. Die Entscheidung, inwieweit diese jeweiligen Veränderungen ökologisch und ökonomisch tolerierbar sind, erfordert einen Abgleich der Interessen aller Beteiligten, der basierend auf den gewonnenen naturwissenschaftlichen Erkenntnissen und den gesetzlichen Regelungen im Rahmen öffentlicher, wasserrechtlicher Genehmigungsverfahren getroffen wird.
Schriften
AG ANGEWANDTE GEOLOGIE/HYDROGEOLOGIE UNIV. GREIFSWALD (2003): Grundwasserneubildungsberechnungen für das Bundesland Schleswig-Holstein.- 47 S.; Greifswald.
RENGER, M. & WESSOLEK, G. (1990): Auswirkungen von Grundwasserabsenkung auf die Grundwasserneubildung.- Mitteilungen des Instituts für Wasserwesen, Bd. 386, S. 295 - 307, München.
BUNDESMINISTERIUM FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ UND REAKTORSICHERHEIT, Hrsg. (2003): Hydrologischer Atlas von Deutschland erw. Ausgabe, 2 Lieferungen incl. CD-Version.
Untersuchungsprogramme zum nutzbaren Grundwasserdargebot
Zur Sicherstellung einer nachhaltigen Grundwasserbewirtschaftung auch in intensiv genutzten Räumen ist eine ökologisch orientierte Planung gefordert. Untersuchungsprogramme des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume dienen dem Schutz des Grundwassers als Bestandteil des Naturhaushaltes und tragen den Nutzungserfordernissen Rechnung.
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