Auf Unterlagen, die der Glücksspielaufsicht innerhalb der letzten drei Monate im Rahmen anderer Verfahren vorlegt wurden, kann ggf. zurückgegriffen werden, sofern diese noch aktuell sind. Die unter Nummer 2, 3,4, 5 und 6 genannten Dokumente dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung jedoch maximal drei Monate alt sein.
1. Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
Anlage 1 zu § 5 Absatz 3 der Landesverordnung über die stationäre Vermittlung von Sportwetten (SVVO) (PDF, 163KB, Datei ist barrierefrei)
2. Lebenslauf des Vermittlers mit eigenhändiger Unterschrift (Original oder als beglaubigte Kopie)
Bei juristischen Personen Lebensläufe aller Vertretungsbefugten. (Zum Mindestinhalt des Lebenslaufes siehe Aufzählung in § 5 Abs. 3 Nr. 1 SVVO)
3. Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Original oder als beglaubigte Kopie)
Der Auszug geht der Behörde direkt zu. Bei juristischen Personen ist der Auszug für alle Vertretungsbefugten vorzulegen
4. Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Original oder als beglaubigte Kopie)
Bei juristischen Personen ist der Auszug für alle Vertretungsbefugten sowie für die Gesellschaft vorzulegen
5. Bonitätsauskunft (Original oder als beglaubigte Kopie)
Bei juristischen Personen ist die Auskunft für alle Vertretungsbefugten vorzulegen.
6. Schriftliche Bestätigung des Veranstalters über die Schulung (Original oder als beglaubigte Kopie)
Anlage 2 zu § 5 Absatz 3 der Landesverordnung über die stationäre Vermittlung von Sportwetten (SVVO) (PDF, 53KB, Datei ist barrierefrei)
7. Gesellschaftsvertrag/Satzung (beglaubige Kopie)
Nur bei juristischen Personen
8. Auszug aus dem Handelsregister/Vereinsregister
Nur bei juristischen Personen
9. Grundrissplan (1:100) (Kopie)
Im Grundrissplan sind auch die Standorte für Wettschalter, Wettterminals, Sitzgelegenheiten, technischen Geräte für Live-Übertragungen etc. einzuzeichnen. (Alle technischen Geräte müssen vom Wettschalter vom Personal einsehbar sein.)
10. Lageplan (1:500) (Kopie)
Aus dem Lageplan muss durch eine Markierung die Lage der Wettvermittlungsstelle innerhalb des Gebäudes/Gebäudekomplexes ersichtlich sein.
11. Bestätigung der Trennung von Spielhallen und Spielbanken (Kopie)
Die Bestätigung ist bei der zuständigen örtlichen Ordnungsbehörde einzuholen.
Bestätigung der örtlichen Ordnungsbehörde (PDF, 57KB, Datei ist barrierefrei)
12. Bestätigung der bauplanungsrechtlichen Vereinbarkeit (Kopie)
Die Bestätigung über die Vereinbarkeit mit der kommunalen Bauleitplanung ist bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einzuholen. Ein positiver Bauvorbescheid der eine Baugenehmigung für die Wettvermittlungsstelle in der beantragten Form wird als gleichwertig angesehen.
Bestätigung der unteren Bauaufsichtsbehörde (PDF, 56KB, Datei ist barrierefrei)
13. Erklärung zur stationären Vermittlung von Sportwetten (Original oder als beglaubigte Kopie)
Anlage 3 zu § 5 Absatz 3 der Landesverordnung über die stationäre Vermittlung von Sportwetten (SVVO) (PDF, 72KB, Datei ist barrierefrei)
14. Wettvermittlungsvertrag zwischen Veranstalter und Vermittler (Kopie)
15. Werbekonzept für den Standort über beabsichtigte Werbemaßnahmen nach § 5 Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV)
16. Vertriebskonzept für die terrestrische Vermittlung mindestens mit folgenden Inhalten:
a. Eigenschaften und Nutzungsweise der Kundenkarte gem. § 3 und 7 SVVO
b. Einrichtung, Wartung und Reparatur der Technik durch den Veranstalter oder eine Fachfirma gem. § 8 Abs. 1 SVVO
c. Der Vermittler und dessen Personal haben keine Administrationsrechte für die IT-Systeme gem. § 8 Abs. 1 SVVO
d. Der Datenverkehr muss über eine geschützte verschlüsselte Internetverbindung abgewickelt werden gem. § 8 Abs. 2 SVVO
Das Vertriebskonzept kann auch durch den Veranstalter für seine Vermittler erstellt werden. Sofern und solange es unverändert bleibt, kann es einmalig für mehrere Wettvermittler bzw. dessen Standorte eingereicht werden.
17. Sozialkonzept für die terrestrische Vermittlung mindestens mit folgenden Inhalten:
a. Ausschluss Minderjähriger gem. § 4 Abs. 5 Nr. 1 GlüStV, § 9 SVVO
b. Identifizierungsprozess gem. § 4 Abs. 5 Nr. 1 GlüStV, § 10 SVVO, §§ 11, 12 GwG
c. Anhaltspunkte problematischen Spielverhaltens und Einleitung vorgesehener Schritte sowie das Verfahren bei Selbst-/Fremdsperre gem. §§ 8, 23 GlüStV, § 12 SVVO
d. Die relevanten Informationen werden gut erreichbar bereitgestellt (Spielinformationen, Risiken, AGB, Hilfsmaßnahmen, Präventions-
materialien, Selbsterhebungsbögen) § 7 GlüStV, § 12 Abs. 4 SVVO
e. Umsetzung der Pflicht zur Bereitstellung der Angaben zum Stand des Spielkontos etc. gem. § 12 Abs. 5 SVVO
f. Zeitpunkte und Inhalte von Mitarbeiterschulungen gem. § 6 GlüStV, § 13 SVVO
Das Sozialkonzept kann auch durch den Veranstalter für seine Vermittler erstellt werden. Sofern und solange es unverändert bleibt, kann es einmalig für mehrere Wettvermittler bzw. dessen Standorte eingereicht werden.
18. Zahlungsabwicklungskonzept für die terrestrische Vermittlung mindestens mit folgenden Inhalten:
a. Trennung der Unterkonten bzw. Zahlungskreise für die terrestrische Vermittlung und den Fernvertrieb gem. § 11 Abs. 1 SVVO
b. Auszahlungen nur gegen Vorlage der Kundenkarte gem. § 11 Abs. 2 SVVO
c. Auszahlungen ab 100 € nicht vollautomatisch und nur gegen Vorlage des Personalausweises gem. § 11 Abs. 3 SVVO
Das Zahlungsabwicklungskonzept kann auch durch den Veranstalter für seine Vermittler erstellt werden. Sofern und solange es unverändert bleibt, kann es einmalig für mehrere Wettvermittler bzw. dessen Standorte eingereicht werden.
19. Veranstaltererlaubnis
Ihre Antragsunterlagen senden Sie bitte an:
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