Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder veröffentlicht auf der Whitelist auch die erteilten Konzessionen, die zum Anbieten von Sportwetten im Internet sowie gegebenenfalls grundsätzlich zum Vermitteln im stationären Bereich berechtigen. Wenn eine solche Konzession im stationären Bereich erteilt wurde, brauchen Wettvermittlungsstellen eine landesrechtliche Erlaubnis vom Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport. Einzelheiten regelt die Landesverordnung über die stationäre Vermittlung von Sportwetten (Sportwettvermittlungsverordnung – SVVO, siehe unter Rechtsgrundlagen).
Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder
Wettvermittlungsstellen
Für konzessionierte Sportwettanbieter besteht für den Bereich des Landes Schleswig-Holstein die Möglichkeit, eine Erlaubnis für Wettvermittlungsstellen zu beantragen. Eine Auflistung der hierfür erforderlichen Antragsunterlagen finden Sie hier.
Erlaubnis für die terrestrische Sportwettvermittlung beantragen
Die Wettvermittlungsstellen, denen vom Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport eine Erlaubnis erteilt wurde, finden Sie unten auf dieser Seite unter "In Schleswig-Holstein zugelassene Sportwettanbieter im stationären Bereich und Wettvermittlungsstellen"
Zugelassene Sportwettanbieter
Eine Übersicht über die vom Regierungspräsidium Darmstadt erteilten Konzessionen zum Veranstalten von Sportwetten im Internet und im stationären Bereich auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland gemäß § 4a bis 4e in Verbindung mit § 10a GlüStV 2011/2020 finden Sie hier:
Whitelist des Regierungspräsidiums Darmstadt
Übersicht über die in Schleswig-Holstein zugelassenen Sportwettanbieter im stationären Bereich und Wettvermittlungsstellen
Nachfolgend aufgezählte Sportwettanbieter haben vom Regierungspräsidium Darmstadt eine Konzession zum Veranstalten von Sportwetten sowie grundsätzlich der Vermittlung im stationären Bereich in Schleswig-Holstein gemäß §§ 4a bis 4e in Verbindung mit § 10a GlüStV 2011/2020 erhalten. Für die nach dem konzessionierten Sportwettanbieter aufgeführten Wettvermittlungsstellen hat das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport eine Erlaubnis erteilt.
1. Cashpoint Malta Ltd.
Zugelassene Wettvermittlungsstellen:
- Teichkoppel 6, 23843 Bad Oldesloe
- Schottweg 96 a, 24944 Flensburg
- Am Fleth 7, 25348 Glückstadt
- Augustenstraße 49, 24143 Kiel
- Ziegelteich 13, 24105 Kiel
- Bei der Lohmühle 104, 23554 Lübeck
- Peterhof 5, 23560 Lübeck
- Rübekamp 25, 25421 Pinneberg
- Kieler Straße 85, 25451 Quickborn
- Thormannplatz 2-4, 24768 Rendsburg
- Gallberg 30, 24837 Schleswig
2. I.B.C Sportsbetting Ltd.
- Husumer Straße 308, 24941 Flensburg
- Eggerstedtstraße 11a, 24103 Kiel
3. IBA Entertainment Ltd.
Zugelassene Wettvermittlungsstellen:
- Rosenstraße 46, 24576 Bad Bramstedt
- Flamweg 20, 25335 Elmshorn
- Elisabethstraße 61, 24143 Kiel
- Schumacherstraße 20, 24103 Kiel
- Fregattenstraße 1, 23558 Lübeck
- Kieler Straße 6, 24534 Neumünster
4. NetX Betting Ltd.
Zugelassene Wettvertriebsvermittlungsstellen:
- Alter Markt 4, 25335 Elmshorn
- Viktoriastr. 3, 25524 Itzehoe
- Kücknitzer Hauptstraße 19, 23569 Lübeck
- Bahnhofstraße 44, 23843 Bad Oldesloe
- Strandstraße 27, 25980 Westerland/Sylt
5. Tipico Company Ltd.
Zugelassene Wettvertriebsvermittlungsstellen:
- Manhagener Allee 13, 22926 Ahrensburg
- Schiffbrücke 4, 24937 Flensburg
- Markt 9, 21509 Glinde
- Schumacherort 1a, 25746 Heide
- Süderstraße 18, 25813 Husum
- Eggerstedtstraße 7, 24103 Kiel
- Schönberger Straße 22, 24148 Kiel
- Sophienblatt 48, 24114 Kiel
- Kirchplatz 1, 23558 Lübeck
- Marlistraße 118, 23566 Lübeck
- Moislinger Allee 2, 23558 Lübeck
- Kieler Straße 4, 24534 Neumünster
- Europaallee 28, 22850 Norderstedt
- Dingstätte 29, 25421 Pinneberg
- Bahnhofstraße 25, 22880 Wedel
6. Tipwin Ltd.
Zugelassene Wettvermittlungsstellen:
- Bauerweg 8, 25335 Elmshorn
- Rehmkestraße 2, 25336 Elmshorn
- Bergedorfer Straße 48, 21502 Geesthacht
- Feldschmiede 69, 25524 Itzehoe
- Große Paaschburg 34, 25534 Itzehoe
- Großer Sand 54, 25436 Uetersen
Hintergrund
Bis zum 30. Juni 2021 galt der Glücksspielstaatsvertrag vom 15. Dezember 2011, dem Schleswig-Holstein am 8. Februar 2013 beigetreten war. Mit Inkrafttreten des Dritten Glücksspieländerungsvertrags am 1. Januar 2020 begann das Konzessionsverfahren für die Veranstaltung von Sportwetten. Für die Erteilung der bundesweit gültigen Konzessionen war zunächst das Regierungspräsidium Darmstadt zuständig. Die seit dem 1.1.2023 zuständige Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) veröffentlicht eine sogenannte Whitelist über die erteilten Konzessionen, die zum Anbieten von Sportwetten im Internet sowie (gegebenenfalls) grundsätzlich zum Vermitteln im stationären Bereich berechtigen. Soweit eine Konzession grundsätzlich auch für die Vermittlung von Sportwetten im stationären Bereich erteilt wurde, bedarf es für den jeweiligen Betrieb von Wettvermittlungsstellen einer landesrechtlichen Erlaubnis. Das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport (MIKWS) ist nach dem Ausführungsgesetz zum Glücksspielstaatsvertrag zuständige Erlaubnisbehörde für die Wettvermittlungsstellen im Hoheitsgebiet des Landes Schleswig-Holstein. Einzelheiten regelt die Landesverordnung über die stationäre Vermittlung von Sportwetten (Sportwettvermittlungsverordnung – SVVO).