Die Arzneimittelsicherheit hat dank ihrer fortwährenden und systematischen Überwachung ein hohes Niveau in Schleswig-Holstein.
Letzte Aktualisierung: 18.06.2024
Auf der Grundlage EU-weit geltender Qualitätsstandards überwacht das Land für sein Gebiet
klinische Prüfungen zu Arzneimitteln vor deren Marktzulassung (GCP-Überwachung),
die Herstellung bei den Wirkstoff- und Arzneimittelherstellern (GMP-Überwachung),
den Vertrieb von Arzneimitteln, insbesondere den Handel mit Arzneimitteln von der Pharmaindustrie über den Großhandel bis zu den Apotheken sowie den Einzelhändlern (GDP-Überwachung), und
es kontrolliert Humanarzneimittel mit dem Ziel unerwünschte Nebenwirkungen aufzudecken, zu bewerten und zu verstehen, um Gegenmaßnahmen zur Risikominimierung treffen zu können (GVP-Überwachung).
Das Landesamt für soziale Dienste (LAsD) nimmt als nachgeordnete Behörde die Überwachung der Betriebe und Institutionen (insbesondere der Apotheken), die in Schleswig-Holstein am Arzneimittelverkehr teilnehmen, mithilfe von Inspektionen wahr.
Ein wesentlicher Bestandteil der Inspektionen sind Probenahmen von Arzneimitteln, Wirkstoffen und anderen Stoffen, die von dem LAsD an das Institut für pharmazeutische und angewandte Analytik (InphA GmbH) als amtliche Arzneimitteluntersuchungsstelle (Official Medicines Control Laboratory - OMCL) zur Untersuchung geschickt werden.
Die Überwachung des Einzelhandels mit Humanarzneimitteln außerhalb von Apotheken (z.B. in Supermärkten, Drogerien, Reformhäusern oder über den Internetversandhandel) und im Reisegewerbe ist Aufgabe des Öffentlichen Gesundheitsdienstes der Kreise und kreisfreien Städte.
Aufgaben der Apothekerkammer Schleswig-Holstein
Als Berufsvertretung für die Interessen von mehr als 3.000 Apothekerinnen und Apothekern hat die Apothekerkammer Schleswig-Holstein (AKSH) einen guten Überblick über die Arzneimittelversorgung durch Apotheken, der sie in die Lage versetzt, für das Land einzelne Aufgaben zur Arzneimittelversorgung und -sicherheit wahrzunehmen.
die Planung von zentralen Notfalldepots (Bevorratung von speziellen Arzneimitteln in lebensbedrohlichen Notfällen) sowie
die Genehmigung von Rezeptsammelstellen und von Versorgungsverträgen mit Pflege- und Seniorenheimen.
Ministerielle Aufgaben
Das Gesundheitsministerium in Schleswig-Holstein ist an Gesetzgebungsverfahren des Bundes und der Europäischen Union zur Arzneimittelsicherheit in Deutschland beteiligt. Es beaufsichtigt darüber hinaus die Arzneimittelüberwachung durch das Landesamt für soziale Dienste und die Kreise/kreisfreien Städte. Außerdem ist das Gesundheitsministerium fachlich zuständig für die Überwachung der Blutspende nach dem Transfusionsgesetz, die Regelungen des Transplantationsgesetzes in Verbindung mit dem Arzneimittelgesetz bezüglich Geweben und Gewebezubereitungen sowie für das Betäubungsmittelwesen.
Um einheitliche Regelungen, Qualitätsstandards und Lösungen bei Zwischenfällen unterschiedlicher Art (z.B. Lieferengpässen von Arzneimitteln) bundesweit erarbeiten zu können, tauschen sich die Fachvertreterinnen und Fachvertreter der Bundesländer regelmäßig in der Arbeitsgemeinschaft Arzneimittel-, Apotheken-, Transfusions- und Betäubungsmittelwesen (AG AATB) untereinander aus.
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