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Thema : Umweltbezogener Gesundheitsschutz

Boden und Gesundheit

Innerhalb des Themenbereichs Boden werden chemische, biologische und physikalische Faktoren betrachtet, die die Bodenqualität beeinträchtigen können.

Letzte Aktualisierung: 14.04.2025

Die Bedeutung der Bodenqualität

Ein gesunder Boden ist wichtig für unser Ökosystem – er ist ein Biotop für Pflanzen und Tiere, fungiert als Wasserspeicher und ist die Grundlage für eine funktionierende Landwirtschaft zur Sicherstellung unserer Ernährung. Darüber hinaus dient der Boden als CO2-Speicher, ein gesunder Boden kann somit auch dem Klimawandel entgegenwirken. 

Die Matrix Boden ist komplex und besteht aus vielen Komponenten wie z.B. organischen Stoffen, Mineralien und einer Vielzahl von Mikroorganismen. Vor allem durch physikalische und chemische Fremdeinwirkung kann dieses Gleichgewicht gestört werden, was mittelbar und unmittelbar gesundheitliche Folgen haben kann. Von belasteten Böden spricht man, wenn entsprechende Bodenveränderungen geeignet sind, unter Berücksichtigung der geplanten Nutzung, Gefahren, erhebliche Nachteile oder Belastungen für den Einzelnen oder die Allgemeinheit herbeizuführen. 

Bodenbelastungen haben vielerlei mögliche Hintergründe. Mögliche Quellen sind Bodenaltlasten ehemaliger Industrieanlagen (z.B. Druckereien, chemische oder metallverarbeitende Betriebe, Textil- und Lederindustrie o.Ä.), Mülldeponien oder Verunreinigungen durch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. So kann z.B. durch Kinder aufgenommene Erde zu Belastungen mit Schwermetallen, Krankheitserregern oder organischen Chemikalien führen. Bei den organischen Schadstoffen sind vor allem polychlorierte Biphenyle (PCBs) und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAKs) mit der Leitverbindung Benzo(a)pyren zu nennen. Aufgrund ihrer extremen Langlebigkeit können auch bereits seit langem verbotene Stoffe wie halogenhaltige Pflanzenschutzmittel – DDT, Aldrin, Hexachlorbenzol oder Hexachlorcyclohexan – gerade bei Altlastenstandorten vereinzelt noch Probleme darstellen. Kleingärten sind hierbei aufgrund ihrer Historie überdurchschnittlich oft von etwaigen Belastungen betroffen, da sie meist auf ehemaligem Industrieflächen oder Deponien, am Stadtrand zwischen Wohnbebauungen und Verkehrswegen (Autobahnen, Schienennetz etc.) errichtet wurden. 

Rechtliches

Die Sicherung bzw. Wiederherstellung der Bodenfunktion ist gesetzlich verankert. Hierbei gilt es die natürliche Funktion des Bodens zu wahren, schädliche Bodenveränderungen abzuwehren und Altlasten zu sanieren. Zentrale Rechtsvorschriften sind das Bundes-Bodenschutzgesetz, das Landes-Bodenschutz- und Altlastengesetz und die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung. Letztere präzisiert die Anforderungen zur nachhaltigen Sicherung und Wiederherstellung der Bodenfunktion, zur Vorsorge gegen das Entstehen schädlicher Bodenveränderungen sowie zur Gefahrenabwehr bei Bodenerosion und definiert den Umgang mit Altlasten unter Berücksichtigung der jeweiligen Nutzungsart des Bodens.

Was wir tun

Abgeschlossene Untersuchungen in Schleswig-Holstein:

Organische Zinnverbindungen an norddeutschen Stränden

Tributylzinn (TBT) und andere organische Zinnverbindungen sind in der Vergangenheit in Antifoulinganstrichen verwendet worden und kommen deshalb in Sedimenten und Meerestieren, vor allem im Bereich von Häfen und Werften, vor. Dazu wurde der Bericht "Organische Zinnverbindungen im Strandsand. Ableitung von Richtwerten zur Gefährdungsabschätzung und gesundheitlichen Beurteilung von Bodenkontaminationen mit organischen Zinnverbindungen" erarbeitet.

Was Sie tun können

Generell empfiehlt es sich, Obst und Gemüse vor dem Verzehr von etwaiger anhaftender Erde zu befreien und gründlich zu waschen. Entfernen Sie bei Blattsalaten und -gemüse hierfür zunächst die äußersten Blätter. Bei Verdacht auf Kontamination oder nachweislich belastete Flächen sollte auf den Anbau von Wurzelgemüse verzichtet werden. Bauen Sie stattdessen vorrangig fruchtbildende Pflanzen an. Das Pflanzen von Obstbäumen und anderen hochstämmigen Arten stellt in der Regel keine Gesundheitsgefahr dar. Alternativ kann der Gemüseanbau auch über Hochbeete erfolgen, die mit unbelasteter Erde gefüllt werden können. 

Offene Bodenflächen sollten nach oben durch Rasen verschlossen werden, um den direkten Kontakt mit dem Boden zu vermeiden. Der Rasenschnitt ist bei nachweislicher Bodenbelastung gesondert zu entsorgen.

Kontakt

Landesamt für soziale Dienste
Dezernat Umweltbezogener Gesundheitsschutz

Gartenstraße 24, 24534 Neumünster

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