Die Ausbildung ist bundeseinheitlich durch Berufsgesetze und dazu erlassene Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen geregelt. Das Führen der jeweiligen Berufsbezeichnung bedarf einer staatlichen Erlaubniserteilung; Ausbildungsstätten in diesem Bereich bedürfen der staatlichen Anerkennung.
Das Gesundheitsministerium ist mit den Grundsatzangelegenheiten der einzelnen Berufe befasst, arbeitet an der Reformierung und Neugestaltung auf Bundesebene mit und übt Steuerungsverantwortung gegenüber dem Landesamt für soziale Dienste (LAsD) und dem Schleswig-Holsteinischen Institut für Berufliche Bildung (SHIBB) für diesen Bereich aus. Folgende Gesundheitsfachberufe sind bundesgesetzlich geregelt:
- Diätassistentin/Diätassistent
- Ergotherapeutin/Ergotherapeut
- Hebamme
- Logopädin/Logopäden
- Masseurin und med. Bademeisterin/ Masseur und med. Bademeister
- Physiotherapeutin/Physiotherapeut
- Orthoptistin/Orthoptist
- Pharmazeutisch-technische Assistentin/Pharmazeutisch-technischer Assistent
- Medizinische Technologin / Medizinischer Technologe für Laboratoriumsanalytik, für Radiologie, für Funktionsdiagnostik
- Podologin/Podologe
- Rettungsassistentin/Rettungsassistent
- Notfallsanitäterin/Notfallsanitäter
- Operationstechnische Assistentin/Operationstechnischer Assistent
- Anästhesietechnische Assistentin/Anästhesietechnischer Assistent
Anfragen zu Berufserlaubnissen, Anerkennung von ausländischen Abschlüssen, staatlicher Anerkennung von Schulen sowie Einzelfragen zum Thema Ausbildung beantwortet das Landesamt für soziale Dienste für die Hebammen, für die anderen genannten Berufe das SHIBB.
Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsberufen
Die Landesregierung setzt die Schulgeldfreiheit bei der Ausbildung in den Ausbildungen für Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Podologie und medizinische Bademeisterinnen und Bademeister und Masseurinnen und Masseure um. Eine entsprechende Förderrichtlinie finden Sie hier.