Ab Donnerstag gelten für kleinere Betriebe (unter 1.000 Tiere) strengere Anforderungen, um den Eintrag des Virus in Stallungen zu verhindern.
Eine Handreichung für Tierhalterinnen und Tierhalter wird auch auf der Homepage des Ministeriums veröffentlicht.
Bis zum 14. November wurde der Geflügelpest-Erreger in den sechs Kreisen
- Schleswig-Flensburg
- Rendsburg-Eckernförde
- Plön
- Segeberg
- Herzogtum-Lauenburg
- und der Hansestadt Lübeck
nachgewiesen. Bis auf zwei Geflügelhaltungen handelt es sich bei allen Fällen um Wildvögel (Reiherenten, Schwäne, Gänse).
Bundesweit ist die Geflügelpest des Subtyps H5N8 zwischenzeitlich in Mecklenburg-Vorpommern, Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen nachgewiesen worden. Zudem wurde sie in Dänemark, Österreich, der Schweiz, den Niederlanden, Ungarn und Polen bestätigt.