Schutz- und Bekämpfungsmaßnahmen sind in der seit dem 21.04.2021 anzuwendenden Verordnung (EU) 2016/429 (EU-Tiergesundheitsrechtsakt) einschließlich ihrer Delegierten und Durchführungsverordnungen sowie der nationalen Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (GeflPestSchV) enthalten.
Zudem müssen auch weitere Rechtsvorschriften wie u.a. das Tierschutzgesetz, das Tiergesundheitsgesetz, die Tierseuchenfonds-Verordnung, die Viehverkehrsverordnung, die Geflügel-Salmonellen-Verordnung und das Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz beachtet werden.
Darüber hinaus sind rechtliche, teilweise zeitlich begrenzt geltende Regelungen des Ministeriums für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (z.B.
Allgemeinverfügung in Bezug auf die Festlegung von vorbeugenden Biosicherheitsmaßnahmen bei Geflügel und in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln) sowie des für die GeflügelhalterInnen zuständigen Veterinäramtes (z.B. Aufstallungsgebot) zu beachten.
Im konkreten Tierseuchenfall gelten zusätzliche Regelungen.