Das Prinzip der Offenen Ganztagsschule
Ganztagsschulen in Schleswig-Holstein sind in erster Linie Offene Ganztagsschulen. Sie und ihre Träger halten ein freiwilliges Angebot vor mit dem Ziel, die Bildungschancen junger Menschen zu erhöhen, deren individuelle Fähigkeiten und Neigungen zu fördern und Benachteiligungen abzubauen. Dazu beitragen sollen insbesondere die Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe sowie die Kooperation von Schulen mit außerschulischen Kooperationspartnern.
Schulen, Schulträger, Eltern, Kooperationspartner können sich ebenso engagieren wie ehrenamtlich Tätige. Die verschiedenen Partner bringen sich ein und erweitern das schulische Kompetenzspektrum. Lehrkräfte arbeiten gemeinsam mit anderen Professionen daran, Unterricht und ergänzende Angebote unter dem Dach von Schule zusammenzuführen und entwickeln so eine neue Lehr- und Lernkultur.
Die "Offene Ganztagsschule" bietet ergänzend zum planmäßigen Unterricht schulische Angebote außerhalb der Unterrichtszeit an. Alle öffentlichen allgemein bildenden Schulen und Förderzentren sowie Schulen in privater Trägerschaft können "Offene Ganztagsschulen" werden. Der Zeitrahmen umfasst an mindestens drei Wochentagen mindestens sieben Zeitstunden (beispielsweise von 8.00 bis 15.00 Uhr). Bei der Landesförderung können die Primarstufe und die Sekundarstufe I berücksichtigt werden.
Angebote
Die Angebote umfassen zum Beispiel Hausaufgabenhilfe, Förder- und Fordermaßnahmen für Schülerinnen und Schüler mit besonderem Bedarf und mit besonderen Begabungen, Angebote zur musisch-kulturellen Bildung und Erziehung, Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote, Angebote im Bereich der Umweltbildung (BNE), Projekte der Jugendhilfe, insbesondere der außerschulischen Jugendarbeit und der außerschulischen Bildung sowie berufsorientierende Angebote.
Die Teilnahme den Angeboten der "Offenen Ganztagsschule" ist freiwillig und steht allen Schülerinnen und Schülern der jeweiligen Schule offen. Die Anmeldung einer Schülerin und eines Schülers für die "Offene Ganztagsschule" (auch für Teile des Angebotes) ist dann für die Dauer von mindestens einem Schulhalbjahr verbindlich. Der Ganztagsschulbetrieb findet in geeigneten Räumen der Schule oder in anderen Räumen des Schulträgers oder in von diesem bezeichneten Räumen statt.
In "Offenen Ganztagsschulen" wird sichergestellt, dass die Schülerinnen und Schüler an den Tagen, an denen außerunterrichtliche Angebote stattfinden, ein Mittagessen in der Schule einnehmen können.
Betriebskosten
Die Betriebskosten (Personal- und Sachkosten) von Ganztagsschulen werden auf der Grundlage der geltenden Richtlinie Ganztag und Betreuung aus Landesmitteln gefördert. Es sind Zuschüsse an die jeweiligen Träger von bis zu 50.000 Euro je Schule und Schuljahr als Höchstförderung möglich. Die Förderung bemisst sich nach Teilnehmerstunden (Umfang des Angebotes und Anzahl der daran teilnehmenden Schülerinnen und Schüler), bedarf einer Komplementärfinanzierung von 50 Prozent (Schulträger, Elternbeiträge) und grenzt an Höchstfördersummen, die sich nach der Zahl der Schülerinnen und Schüler der Schule bemessen.
Die finanzielle Förderung für den Ganztag ist stetig erhöht worden: In den Jahren 2011 bis 2014 wurden jährlich 6,8 Millionen Euro für den Offenen Ganztag zur Verfügung gestellt. Inzwischen werden das schulische Ganztags- und Betreuungsangebot mit rund 13,7 Mio. Euro gefördert.
Beginnend mit dem Schuljahr 2017/18 wurden im Bereich des Offenen Ganztags die Fördersätze je Teilnehmerin/Teilnehmer und Stunde um jeweils 5 Euro auf 20 Euro, für die Förderzentren sowie inklusiv beschulte Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf auf bis zu 40 Euro erhöht. Gleichzeitig sind die Höchstfördergrenzen je nach Schülerzahlen um 5000 Euro auf bis zu 50.000 Euro aufgestockt worden.
Auch bei den Betreuungsangeboten im Primarbereich ist eine Steigerung der Förderung (von 12 Euro auf 15 Euro Teilnehmerin/Teilnehmer und Stunde) sowie der Höchstfördersummen (um 1.000 Euro je nach Schülerzahlen auf bis zu 11.000 Euro) vorgenommen worden.
Von der Idee bis zur Umsetzung
Am Anfang stehen die Idee und die Initiative der Schule oder des Schulträgers zum Aufbau einer "Offenen Ganztagsschule". Schule, Schulträger und die möglichen Kooperationspartner beraten ein inhaltliches Konzept, das in der Schulkonferenz beschlossen wird. Der Schulträger beantragt formlos beim Bildungsministerium die Genehmigung dieser Schule als "Offene Ganztagsschule" bis zum 31. März für das darauf folgende Schuljahr. Dem Antrag ist eine zustimmende Stellungnahme des zuständigen Schulamtes (bei Gymnasien und Gemeinschaftsschulen mit gymnasialer Oberstufe der zuständigen Schulaufsicht) sowie des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe beizufügen.
Parallel können Anträge auf Förderung der Betriebskosten (Sach- und Personalkosten) beim Bildungsministerium gestellt werden. Diese werden aufgrund der aktuellen "Richtlinie Ganztag und Betreuung" bezuschusst.