Die Aus- und Fortbildung von amtlichen Futtermittelkontrolleuren ist geregelt in der Verordnung über die fachlichen Anforderung an die in der Futtermittelüberwachung tätigen Kontrolleure (Futtermittelkontrolleur–Verordnung – FuttMKontrV).
U. a. müssen die Kontrolleure alle 2 Jahre an Fortbildungsveranstaltungen von insgesamt einer Woche teilnehmen.
Die jährlich stattfindende Jahrestagung der Futtermittelüberwachungsbehörden der Länder und des Bundes ist als Fortbildungsveranstaltung i. S. der FuttermittelKontrolleur-Verordnung anerkannt.
Die diesjährige Jahrestagung ist vom 17.05. – 19.05.2022 in Schleswig-Holstein geplant.
Weitere Hinweise sind dem beigefügten Flyer zu entnehmen.
Flyer "Jahrestagung der Futtermittelüberwachungsbehörden der Länder und des Bundes 17.-19. Mai 2022" (PDF, 1MB, Datei ist nicht barrierefrei)