Berufsqualifikationen, zu denen es keinen vergleichbaren hiesigen Schulabschluss gibt, können durch das Bildungsministerium nicht bewertet werden.
In Deutschland erfolgt die Mehrzahl der beruflichen Ausbildungen durch eine betriebliche Ausbildung im dualen System nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Zuständig für die Bewertung derartiger ausländischer Berufsausbildungen sind die mit diesen Ausbildungen befassten Stellen:
| Kontakt |
kaufmännische, gastronomische und industrielle Berufe | Beratung durch die für Ihren Wohnort zuständige Industrie- und Handelskammer
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handwerkliche Berufe |
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nichtakademische Gesundheitsberufe | Landesamt für soziale Dienste Schleswig-Holstein mehr lesen |
landwirtschaftliche Berufe im Agrar- und Forstbereich | Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein mehr lesen |
medizinische Fachangestellte, Arzthelferinnen oder Arzthelfer | Ärztekammer Westfalen-Lippe mehr lesen |
zahnmedizinische Fachangestellte | Zahnärztekammer Schleswig-Holstein mehr lesen |
Tierarzthelferin oder Tierarzthelfer | Tierärztekammer Schleswig-Holstein mehr lesen |
Fachkräfte mit einer abgeschlossenen Ausbildung oder langjährigen, einschlägigen Berufserfahrung aus dem Ausland, die in Schleswig-Holstein leben und arbeiten wollen. | IQ Netzwerk Schleswig-Holstein mehr lesen |