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Thema : Schule - ausländische Abschlüsse

Anerkennung sonstiger ausländischer Berufsqualifikationen

Es gibt ausländische Berufsqualifikationen, zu denen es keinen vergleichbaren hiesigen Schulabschluss gibt. Zuständig für die Bewertung derartiger ausländischer Berufsausbildungen sind die mit diesen Ausbildungen befassten Stellen.

Letzte Aktualisierung: 01.08.2024

Berufsqualifikationen, zu denen es keinen vergleichbaren hiesigen Schulabschluss gibt, können durch das Bildungsministerium nicht bewertet werden.

In Deutschland erfolgt die Mehrzahl der beruflichen Ausbildungen durch eine betriebliche Ausbildung im dualen System nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Zuständig für die Bewertung derartiger ausländischer Berufsausbildungen sind die mit diesen Ausbildungen befassten Stellen:

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