Hiergelangen Sie zum digitalen Antrag auf Förderung. Informationen zur digitalen Antragstellung erhalten Sie hier.
Wofür werden Ausgleichszahlungen gewährt?
- Ertragsausfälle auf Gewässern der Binnenfischerei in Folge des Kormoranfraßes;
- Ertragsausfälle auf der Inneren Schlei in Folge des Kormoranfraßes;
- Ertragsausfälle in Teichwirtschaften durch von geschützten Wildtieren verursachte Fraßschäden.
Wer ist antragsberechtigt?
- Unternehmen der Erwerbs-Binnenfischerei mit Geschäftsbetrieb in Schleswig-Holstein;
- Unternehmen der haupterwerblichen Küstenfischerei mit Geschäftsbetrieb in Schleswig-Holstein und einer Fangerlaubnis für die Gewässer der Inneren Schlei;
- Unternehmen der Erwerbs-Teichwirtschaft mit Geschäftsbetrieb in Schleswig-Holstein.
Wer ist Ihr Ansprechpartner?
Zuständig für die Förderung ist das Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung (LLnL), Dezernat 30 - Fischereiförderung. Für Informationen zur Fördermaßnahme „Ausgleichszahlungen für fischwirtschaftliche Schäden durch geschützte Tiere“ wenden Sie sich an:
Eckhard Schultz
04347/704-431
Eckhard.Schultz@llnl.landsh.de
Mirko Spiedt
04347/704-358
Mirko.Spiedt2@llnl.landsh.de
Im EMFAF werden Vorhaben mit fischereilichem Bezug in verschiedene Maßnahmenarten unterteilt. Es ist wichtig, dass Sie diese Einteilung vor der Antragstellung mit der Bewilligungsbehörde abstimmen. Bitte nehmen Sie daher vor der Erfassung Ihres (digitalen) Antrages mit einem dieser Ansprechpartner des LLnL telefonisch oder per E-Mail Kontakt auf.
Welche Antragsfristen sind zu beachten?
Anträge auf Ausgleichszahlungen können bis zum 30. Juni eines Jahres gestellt werden. Eine Antragstellung kann für maximal drei Jahre erfolgen (Antragsjahr plus zwei Folgejahre).
Wie hoch ist das zur Verfügung stehende Förderbudget?
Maßnahmen | betroffenes spezifisches Ziel EMFAF | aktuell zur Verfügung stehendes Budget |
---|
Kormoranschäden von Unternehmen der Binnen- und der Schleifischerei | 1.1 | 2.240.072 € |
Schäden durch geschützte Tiere in Teichwirtschaften
| 2.1 | 366.081 € |
Welche Richtlinie ist für die Ausgleichszahlungen zu beachten?
Die Höhe der Ausgleichszahlung ist abhängig von der Größe der fischereilich bzw. teichwirtschaftlich bewirtschafteten Fläche des Unternehmens und wird in Form eines pauschalen Schadenswertes pro Hektar errechnet. Unternehmen der Binnen- sowie der Schleifischerei können eine Ausgleichszahlung in Höhe von bis zu 30.000 € pro Jahr erhalten, Unternehmen der Teichwirtschaft von bis zu 20.000 € pro Jahr.
Einschlägige Richtlinie: Richtlinie über Billigkeitsleistungen zum Ausgleich von durch geschützte Tiere verursachte fischereiwirtschaftliche Schäden in der Binnenfischerei, der Schleifischerei sowie in Teichwirtschaften vom 29.03.2023 (hier).
Über die Bestimmungen der Richtlinie hinausgehende Auswahlkriterien finden keine Anwendung.
Zurück zur Übersicht
Hier gelangen Sie zurück zur Übersicht der AnsprechpartnerInnen und Fördermaßnahmen.