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Thema : Fischerei

Investitionen in der Aquakultur

Vorhaben im Bereich der Aquakultur können im Rahmen des "Landesprogramms Fischerei und Aquakultur" bezuschusst werden.

Letzte Aktualisierung: 18.07.2024

Was wird gefördert?

  1. Investitionen in Aquakulturunternehmen mit einem Nettoinvestitionsvolumen von max. 6 Mio. Euro, darunter insbesondere

    • produktive Investitionen, etwa zur Erhöhung der Produktionskapazität oder zur Diversifizierung der produzierten Arten,

    • Investitionen zur Verbesserung der Tiergesundheit und des Tierschutzes;

    • Weitere Investitionen, etwa in die Verbesserung der Arbeitsbedingungen, der Ressourceneffizienz oder zur Anpassung an den Klimawandel;

  2. Aufwendungen für Wissensdienstleistungen und fachliche Beratungsleistungen;
  3. die Umstellung von konventioneller auf biologische / ökologische Aquakulturproduktion;
  4. die Untersuchung und Entwicklung der Infrastruktur für Aquakulturvorhaben im Auftrag staatlicher Stellen.

Wer ist antragsberechtigt?

  • Aquakulturunternehmen mit Geschäftsbetrieb oder Niederlassung in Schleswig-Holstein (im Falle von 1. bis 3.);
  • Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder private Einrichtungen, die von staatlicher Seite mit entsprechenden Aufgaben betraut sind (im Falle von 4.).

Wer ist Ihr Ansprechpartner?

Zuständig für die Förderung ist das Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung (LLnL), Dezernat 30 - Fischereiförderung. Für Informationen zur Fördermaßnahme „Investitionen in der Aquakultur“ wenden Sie sich an: 

Eckhard Schultz
04347/704-431
Eckhard.Schultz@llnl.landsh.de

Im EMFAF werden Vorhaben mit fischereilichem Bezug in verschiedene Maßnahmenarten unterteilt. Es ist wichtig, dass Sie diese Einteilung vor der Antragstellung mit der Bewilligungsbehörde abstimmen. Bitte nehmen Sie daher vor der Erfassung Ihres (digitalen) Antrages mit obigem Ansprechpartner des LLnL telefonisch oder per E-Mail Kontakt auf.

Welche Antragsfristen sind zu beachten?

Eine Antragstellung ist bis auf weiteres möglich. Einen festen Stichtag gibt es derzeit nicht.

Wie hoch ist das zur Verfügung stehende Förderbudget?

Entsprechende Vorhaben leisten einen Beitrag zur Umsetzung des spezifischen Ziels 2.1 des EMFAF.

Aktuell stehen Fördermittel in Höhe von 2.101.056 Euro zur Verfügung.

Welche Förderrichtlinie ist zu beachten?

Richtlinie zur Förderung der Aquakultur in Schleswig-Holstein vom 25.01.2023 ( hier).

Welches Auswahlverfahren kommt zur Anwendung?

Auf alle eingehenden Förderanträge sind die jeweils einschlägigen Projektauswahlkriterien anzuwenden. Dabei wird jedes Vorhaben mit Punkten bewertet und muss einen festgelegten Schwellenwert erreichen, um förderfähig zu sein. Übersteigt das Volumen der vorliegenden Anträge das zur Verfügung stehende Budget, entscheidet die jeweilige Punktzahl über die Förderfähigkeit. Maßgeblich sind jeweils die Auswahlkriterien für das betroffene spezifische Ziel.

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