Im Rahmen der Sammelantragstellung für die EU-Direktzahlungen, für die Zahlungen der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen, dem ökologischen Landbau, der Natura 2000-Prämie und der Ausgleichszulage in Schleswig-Holstein steht Ihnen das Online-Verfahren mit dem Programm Profil Inet zur Verfügung.
Das Programm Profil Inet für den Sammelantrag erreichen Sie unter elsa.schleswig-holstein.de.
Weitere Informationen
Auf der Seite des BMEL erhalten Sie weitere Informationen Gemeinsame Agrarpolitik (GAP).
Hinweise zur Anmeldung im Programm
Für den Zugang zum Programm müssen die nachstehenden Bedingungen erfüllt sein:
- Eine vom Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung (LLnL) zugewiesene Betriebsnummer für die Antragstellung:
- Wenn die PIN (das ZID-Passwort) nicht mehr gültig oder nicht bekannt ist, wenden Sie sich an die Landwirtschaftliche Kontroll- und Dienstleistungs-GmbH (LKD) in Kiel:
- Montag - Donnerstag: 7:30 - 16:15 Uhr
- Freitag: 7:30 - 13:00 Uhr
- Telefon: 0431 33987 33
- VVVO@LKV-SH.de
Weitere Hinweise zur Antragstellung
Die elektronische Einreichung des Sammelantrages war bis zum 15. Mai 2023, 24:00 Uhr möglich. Beachten Sie die Quittung für Ihre Unterlagen, die nach dem erfolgreichen Einreichen erzeugt und in Profil Inet unter "Historie" gespeichert wird.
Bei Fragen zum Sammelantrag und der Bedienung des Programms wenden Sie sich an das für Ihren Betrieb zuständige Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung (LLnL).
In der neuen EU- Förderperiode ab 2023 können Agroforstsysteme auf Ackerland, in Dauerkulturen oder auf Dauergrünland im Rahmen der Direktzahlungen beantragt werden.
Formular Agroforst-Nutzungskonzept.
Die Betriebsinhabernummer
Im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik sind die Mitgliedstaaten der EU verpflichtet, ein einheitliches System zur Identifizierung der Antragsteller zu verwenden. Daher wird in Deutschland an jeden Antragsteller eine bundesweit einheitlich geregelte Nummer vergeben – die sogenannte Betriebsinhabernummer (BNR-ZD).
Voraussetzung für die Zuweisung einer BNR-ZD ist die Betriebsinhabereigenschaft im Sinne des Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) 1307/2013.
Die BNR-ZD wird von der räumlich zuständigen Außenstelle des LLnL vergeben, die sich aus dem Ort, an dem der Antragsteller zur Einkommenssteuer veranlagt wird, ergibt.
Weitere Informationen und Kontaktdaten finden Sie unter: http://www.zi-daten.de/vws-adress.html
Antrag auf Zuteilung einer Betriebsinhabernummer (BNR-ZD)